Rheinbrücke: Land, Stadt und Naturschützer einigen sich

dpa/lsw Karlsruhe. Im Rechtsstreit um die zweite Rheinbrücke bei Karlsruhe haben sich Vertreter der Stadt Karlsruhe, des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) und des Landes Baden-Württemberg geeinigt. Die Streitparteien stimmten am Donnerstag nach der Verhandlung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg der gütlichen Beilegung auf Vorschlag des Gerichts zu. Die Einigung sieht für die neue Brücke zwischen dem rheinland-pfälzischen Wörth und Karlsruhe unter anderem einen Geh- und Radweg vor, eine Machbarkeitsstudie für ein neues ÖPNV-Konzept und verbesserten Naturschutz. Stadt und Land vereinbarten auch das Ziel, dass die neue Brücke und die Anbindung an die B36 gemeinsam in Betrieb genommen werden.

Rheinbrücke: Land, Stadt und Naturschützer einigen sich

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa

Die Übereinkunft steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Karlsruher Gemeinderats und des BUND-Landesvorstands. Gegen die zweite Rheinbrücke hatten die Stadt Karlsruhe sowie der BUND-Landesverband geklagt (Az.: 5 S 2834/17 und 5 S 2835/17). Die neue Brücke soll etwa 1,4 Kilometer entfernt von der alten, völlig überlasteten Rhein-Querung entstehen.