Richter bremsen Polizei beim Autokennzeichen-Abgleich

dpa Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht schützt unverdächtige Autofahrer vor zu weitgehender Erfassung ihrer Nummernschilder durch die Polizei. Nach Klagen mehrerer Privatleute aus Bayern, Hessen und Baden-Württemberg erklärten die Karlsruher Richter die Vorschriften zum automatischen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit Fahndungsdaten in den drei Ländern zum Teil für verfassungswidrig. Bei den Kontrollen werden die Nummernschilder aller vorbeifahrenden Autos gescannt und kurz mit Ort, Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung erfasst. Die Insassen bekommen davon nichts mit.