Richtig versichert für den Skiurlaub

Ein Überblick über die wichtigsten Policen für die Piste

Von Andreas Kunze

Düsseldorf Rund 60 000 Wintersportler verunglücken jährlich, so die Stiftung Warentest. Die finanziellen Folgen sind möglicherweise unkalkulierbar. Auf gute Ausrüstung sollten die Schnee-Fans dann genauso achten wie auf ausreichenden Versicherungsschutz – vor allem, wenn es ins Ausland geht. Die Kosten für Bergung und Rücktransport können erheblich sein.

Private Haftpflichtversicherung Wer andere schädigt, muss dafür haften. Wer etwa einen anderen Wintersportler umfährt, der haftet für dessen Behandlungskosten und gegebenenfalls für seinen Verdienstausfall. Generell sollte jeder den Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung haben – auch ohne Winterurlaub. Vor dem Start in den Schnee ist es sinnvoll zu prüfen, ob eventuell bestimmte Sportarten ausgeschlossen sind oder ob es im Ausland Beschränkungen gibt.

Auslandsreise-Krankenversicherung Wer bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und zum Beispiel nach Österreich, Italien oder in die Schweiz reisen will, benötigt eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Zwar können in EU-Mitgliedstaaten schon seit 2004 medizinisch notwendige Leistungen nach den für dieses Land geltenden Vorgaben beansprucht werden. Ein Krankenrücktransport wird aber nur von Privaten übernommen. Außerdem sind bei privaten Versicherungen zudem in der Regel Such- und Bergungskosten mitversichert, allerdings mit Höchstgrenzen. Je höher dieser Betrag, desto besser. Der Einsatz eines Rettungshubschraubers kann 3000 Euro kosten.

Private Unfallversicherung Sollte ein Unfall mit Ski oder Snowboard zu einer Invalidität führen, würde die private Unfallversicherung helfen. Überwiegend ausgeschlossen sind aber Unfälle, die infolge von „Bewusstseinsstörungen“ passiert sind. Soll bedeuten: Wer stark alkoholisiert verunglückt, hat keinen Versicherungsschutz. Auch Unfallversicherungen übernehmen in der Regel Bergungskosten, meist bis 5000 Euro.

Rechtsschutzversicherung Machen andere Wintersportler Ansprüche geltend, so hilft bereits die Haftpflichtversicherung, diese Ansprüche entweder abzuwehren oder zu bezahlen. Wer aber selbst Ansprüche geltend machen will, etwa Schmerzensgeld, der ist mit einer Rechtsschutzversicherung im Vorteil – vor allem im Ausland.

Diebstahlversicherung Skier und sonstige Ausrüstung sind bei Einbruch oder Raub bereits in der Hausratversicherung mitversichert, in der Regel bis 10 000 Euro. Keinen Ersatz gibt es dabei, wenn die Skier vor der Hütte gestohlen wurden. Hierfür gibt es spezielle Wintersportversicherungen. Wenn bereits eine Haftpflichtversicherung besteht, kann es zu Dopplungen kommen.