Ronaldo kommt ohne Haft davon

Fußballstar muss in Spanien wegen Steuerhinterziehung 3,6 Millionen Euro Strafe zahlen – Angeklagter bekennt sich vor Gericht schuldig

MADRID (sid). In schwarzem Anzug und mit verspiegelter Sonnenbrille betrat Cristiano Ronaldo am Dienstagvormittag in seiner früheren Wahlheimat Madrid das Gerichtsgebäude. Lächelnd kam der Superstar gut eine Stunde später wieder heraus. Nach einem letzten Canossagang ist der frühere Weltfußballer in seinem Verfahren wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe ohne Gefängnisstrafe davongekommen.

„Es ist alles perfekt“, sagte der im vergangenen Sommer von Champions-League-Sieger Real Madrid zu Italiens Rekordmeister Juventus Turin abgewanderte Torjäger zu wartenden Journalisten. Danach sonnte sich der in Begleitung seiner Partnerin Georgina Rodriguez erschienene Europameister in der Bewunderung seiner Fans, schrieb Autogramme und machte Selfies, ehe das Paar in einer Limousine entschwand.

Zuvor hatte sich Ronaldo im Gerichtssaal gemäß einer Absprache mit der Staatsanwaltschaft aus dem vergangenen Sommer in vier Fällen des Steuerbetrugs schuldig bekannt – und damit seinen Teil zur Verhinderung einer ursprünglich drohenden Haftstrafe beigetragen. Den Rest erledigte das Gericht: Die ausgesprochene Haftstrafe von 23 Monaten und 30 Tagen wurde in eine Geldstrafe von rund 360 000 Euro umgewandelt. Zusätzlich muss der 33-Jährige Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 3,2 Millionen Euro zahlen.

Im Rahmen seines Deals mit der Justiz hatte Ronaldo 2018 schon einer Zahlung von 18,8 Millionen Euro an die spanischen Behörden zugestimmt. Der erwartete Richterspruch war jetzt – angesichts der erdrückenden Beweise – ganz nach dem Geschmack des millionenschweren Idols. Denn Haftstrafen für Ersttäter in Fällen ohne Gewalttätigkeiten unter zwei Jahren müssen in Spanien nicht angetreten und können in Geldstrafen umgewandelt werden.

Während seines langjährigen Real-Engagements hatte Ronaldo von 2011 bis 2014 Millioneneinnahmen aus Bild- und Werberechten über ein verzweigtes Firmennetzwerk mit Sitzen auf den britischen Jungferninseln und in Irland am spanischen Fiskus vorbeigeschleust.

Die höchst unangenehme Rückkehr nach Spanien hätte sich Ronaldo offenbar gerne erspart. Doch einen Antrag des Starstürmers auf eine Videobefragung anstelle seiner persönlichen Anhörung lehnte das Gericht im Vorfeld der Verhandlung ebenso ab wie Ronaldos Wunsch nach einer Genehmigung zur Einfahrt in die Tiefgarage des Justizgebäudes. Wenigstens etwas öffentliche Buße nach dem Betrug an der öffentlichen Hand sollte offensichtlich schon sein.

Der „Fall Cristiano Ronaldo“ gehörte zu den spektakulärsten Verfahren wegen Steuerhinterziehung durch Fußballprofis von spanischen Vereinen. Auch der argentinische Superstar Lionel Messi vom FC Barcelona war 2016 beziehungsweise 2017 wegen Steuerbetrugs zu einer 21-monatigen Gefängnisstrafe sowie einer Geldstrafe von 2,09 Millionen Euro verurteilt worden. Auch Messi musste die Haftstrafe nicht antreten. In Kürze soll in Madrid ein Verfahren gegen Bayern Münchens spanischen Ex-Star Xabi Alonso beginnen.