Rufe nach mehr Sicherheit bei E-Scootern

Von Von Teresa Dapp, Sascha Meyer und Johannes Neudecker, dpa

dpa Berlin. Sie sind leise, flink und heißen eigentlich Elektrokleinstfahrzeuge. Nach einigem Durcheinander zum Start haben sich E-Scooter auch in Deutschland etabliert. Nicht alle sensiblen Fragen sind entschärft.

Rufe nach mehr Sicherheit bei E-Scootern

Am 15. Juni ist es genau ein Jahr her, dass E-Tretroller in Deutschland zugelassen wurden. Foto: Oliver Berg/dpa

Für die einen stehen sie für moderne Mobilität, andere warnen vor Chaos und Unfallgefahren: Elektro-Tretroller sind nun schon seit einem Jahr im deutschen Straßenverkehr unterwegs.

Zum ersten Jubiläum haben sich die kleinen Gefährte vor allem zu einem Großstadtphänomen entwickelt - eine breite Verkehrswende ausgelöst haben sie bisher nicht. Akutes Thema ist nach wie vor die Sicherheit. Die Städte fordern dafür weitere Regelungen. Auch eine Helmpflicht und Abhilfe gegen wackeliges Abbiegen bleiben in der Diskussion.

Den Kommunen geht es vor allem um zusätzliche Möglichkeiten zum Schutz von Fußgängern. „Für besonders stark besuchte Orte wie vor historischen Sehenswürdigkeiten und auf Plätzen mit vielen Menschen muss die Leistung der Roller auf Schrittgeschwindigkeit begrenzt werden“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy, der Deutschen Presse-Agentur. Ältere und Kinder müssten sich dort angstfrei bewegen können. Ohne eine Tempo-Drosselung hätten E-Tretroller übrigens auch in Fußgängerzonen nichts verloren.

Her müsse zudem ein neues Verkehrszeichen „Elektrokleinstfahrzeuge verboten“, damit städtische Behörden in sensiblen Bereichen eine Benutzung klar ausschließen können. „Heute kann auf E-Roller etwa im Umfeld des Münchner Oktoberfests nur freiwillig verzichtet werden“, erläuterte Dedy. Der Bund sollte daher eine für Ende des Jahres angekündigte erneute Novelle der Straßenverkehrsordnung nutzen, um diese zusätzlichen Maßnahmen für E-Tretroller zu ermöglichen.

An diesem Montag ist es ein Jahr her, dass sogenannte E-Scooter zum Straßenverkehr zugelassen wurden. Eine seit 15. Juni 2019 geltende Verordnung legt technische Voraussetzungen und Verhaltensregeln fest. Die Gefährte dürfen zwischen 6 und 20 Kilometer pro Stunde schnell sein. Gefahren werden muss auf Radwegen - gibt es keine, auf der Fahrbahn. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) warb zum Start für eine „echte zusätzliche Alternative zum Auto“ etwa für die „letzte Meile“ von Zuhause zur Bahnstation oder vom Bus zum Büro.

„Vor einem Jahr gab es einen großen Hype um die E-Tretroller. Viele Menschen wollten sie ausprobieren“, sagte Dedy. Der Start sei aber auch „etwas chaotisch“ gelaufen, man habe mit Leih-Anbietern erst Regeln klären müssen. Denn ungeordnetes Abstellen der Roller irgendwo am Straßenrand, auf Bürgersteigen oder Plätzen sorgte anfänglich für „Frust und Ärger“. Das habe man häufig ausräumen können.

Der Tüv-Verband sieht ebenfalls Nachholbedarf in Sachen Sicherheit, auch wenn inzwischen alle eine „steile Lernkurve“ hingelegt hätten: Nutzer, Verleiher, Polizei, Behörden. E-Scooter hätten sich in vielen Städten als zusätzliche Option etabliert, sagte Geschäftsführer Joachim Bühler. Immer wieder komme es aber auch zu Unfällen, teils mit schweren Verletzungen. Der Verband befürworte deswegen eine Helmpflicht - amtlich werden Helme empfohlen. Sinnvoll wäre außerdem, ein Bremslicht auf der Rückseite und Blinker verpflichtend zu machen. Einhändiges Fahren zum Anzeigen von Fahrtrichtungswechseln sei nicht praktikabel, da die meisten E-Scooter leicht ins Schlingern gerieten.

Eine erste Zwischenbilanz zur Verkehrssicherheit will das Ministerium bis Jahresende vorlegen. Welche Rolle die Gefährte für die Mobilität spielen können, muss sich zeigen. „Sie verbreitern den Verkehrsmix in den Städten“, sagte Dedy. Bei der nötigen Verkehrswende hin zu weniger Emissionen und Lärm stünden sie nicht im Mittelpunkt. „Aber ein bisschen können sie auch beitragen.“ Aus Sicht des Tüv-Verbands sind die E-Scooter eine sinnvolle Ergänzung zu Auto, Fahrrad, Bus und Bahn. Die hoch gesteckten Erwartungen als Teil der Mobilitätswende habe das neue Fortbewegungsmittel aber noch nicht erfüllen können.

Schwierig ist allein schon ein Überblick über die Flotte. Inzwischen hat das Kraftfahrt-Bundesamt 96 Allgemeine Betriebserlaubnisse für E-Scooter-Modelle erteilt. Offizielle Angaben zur Zahl der einzelnen Exemplare gibt es aber trotz Versicherungspflicht nicht. Leihroller sind in mehreren Metropolen zu haben. Der Anbieter Lime verleiht nach eigenen Angaben in zwölf deutschen Städten insgesamt 25 000 Roller. Auch Voi ist in zwölf Städten präsent und berichtet von einer langsam zunehmenden Akzeptanz. Rivale Tier ist in 38 Städten aktiv und spürt die größte Nachfrage wochentags am Morgen, in der Mittagspause und zur Feierabendzeit. Der Anbieter Bird bedient 16 Städte.

Die Corona-Wochen mit ihren Einschränkungen waren keine gute Zeit für die Leih-Anbieter. Lime und Voi zum Beispiel pausierten ihren Service etwa ab Mitte März. Tier-Roller gab es weiterhin, das Unternehmen berichtete aber von einem starken Umsatzeinbruch. Der Fahrradclub ADFC stellte fest: „Durch Corona hat sich das Bild gewandelt: Die E-Scooter sind deutlich dezimiert, aber es gibt deutlich mehr Radfahrende.“ Gute Radwege gebe es aber weiter zu wenige.

Seit vergangenem Jahr haben die Gefährte mit offizieller Bezeichnung „Elektrokleinstfahrzeuge“ auch einen Bundesverband. Der fordert, E-Tretroller mit dem Fahrrad gleichzustellen - für die wird ein eigener grüner Pfeil an Ampeln eingerichtet, der auch bei Rot das Rechtsabbiegen erlaubt. Es sei ein „Schildbürgerstreich“, dass das für E-Scooter nicht gelte, sagte Vize-Verbandsvorstand Ramòn Goeden.