Satzungsbeschluss für Neubaugebiet gefasst

Der Aspacher Gemeinderat stimmt für den Bebauungsplan „Stegmühlenweg“ und kommt der Umsetzung so einen Schritt näher.

Satzungsbeschluss für Neubaugebiet gefasst

Der Ausgleich für den Streuobstbestand im Gebiet „Stegmühlenweg“ war dem Landratsamt ein großes Anliegen.Archivfoto: A. Becher

Von Lorena Greppo

Aspach. Das Neubaugebiet „Stegmühlenweg“ in Aspach hat eine weitere Hürde genommen: In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats fiel der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan. Bürgermeisterin Sabine Welte-Hauff bezeichnete das Projekt als „Innenentwicklung, die wir schon lange angestrebt haben“. Im Februar hatte das Gremium dann den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. Nachdem Anregungen der Anwohner eingearbeitet wurden (diese betrafen die Konzeption im Bereich der Doppelhäuser und der Einzelhäuser in einem Teilbereich), wurde die überarbeitete Version im August erneut öffentlich ausgelegt. Das Ergebnis dieser Auslegung sowie die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen verlas die Bürgermeisterin sodann.

Das Amt für Umweltschutz verwies unter anderem auf den Streuobstbestand auf der Fläche. „Streuobstgebiete sind aufgrund ihrer ökologischen Wertigkeit von besonderer Bedeutung“, hieß es in der Stellungnahme. Die Bestände, welche für die Umsetzung des Baugebiets weichen, müssten ausgeglichen werden. Auf einem gemeindeeigenen Grundstück in Großaspach seien in Abstimmung mit dem Landratsamt die Erstpflege und Erweiterung einer Streuobstwiese festgelegt worden, berichtete Welte-Hauff. Weitere Ausgleichsmaßnahmen würden durch die Revitalisierung und Pflege verschiedener Teiche vorgenommen. „Der Forstbachteich ist bereits entschlammt“, führte die Bürgermeisterin an. Für die kommunale Abwasserbeseitigung schlug das Landratsamt eine dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung vor. Hierfür sehe die Gemeindeverwaltung jedoch keine Möglichkeit, so Welte-Hauff.

Vonseiten der Syna lagen keine Anregungen vor, ebensowenig vom Backnanger Baurechtsamt sowie vom Rechts- und Ordnungsamt. Die Backnanger Stadtwerke verwiesen darauf, dass eine Versorgung des Gebiets mit Erdgas möglich sei. Mehrere Einwendungen wurden jedoch in Vertretung eines Anwohner-Ehepaars vorgetragen. Beispielsweise ging es um die Wahl des Bebauungsplanverfahrens. Nach Ansicht der beiden Anwohner handele es sich bei besagtem Gebiet nicht um Innenbereichsflächen, weswegen kein beschleunigtes Verfahren anzuwenden sei. Die Bürgermeisterin hingegen wies darauf hin, dass der Siedlungsbereich umschlossen sei und somit eine klare Abgrenzung von Flächen außerhalb der Ortslage vorliege. „Die äußeren Grenzen des Siedlungsbereichs werden nicht verschoben“, machte sie klar. Der räumliche Zusammenhang mit dem Wohnbau der Umgebung sei deutlich erkennbar. Auch die Bemängelung der Beschwerdeführer, die Gemeinde habe die Wegeführung des Fußwegs zwischen Planstraße und dem Hangweg nicht zuvor mit dem Eigentümer abgestimmt, räumte die Bürgermeisterin aus: „Die Gemeinde ist inzwischen Eigentümerin des Grundstücks.“

Der Nabu bemängelte außerdem, dass konkrete Angaben zu den vorgesehenen Tagesquartieren für die Fledermäuse und Vogelnistkästen sowie den vorgesehen Anbringungsflächen fehlten. Das liege daran, dass genaue Planungen noch nicht vorliegen, räumte Welte-Hauff ein.

Aus dem Gemeinderat selbst kam im Anschluss nur noch ein Kritikpunkt: Wolfgang Schopf, Fraktionssprecher der SPD/Aspacher Demokraten, wollte eine Fotovoltaikpflicht festgeschrieben wissen. Da diese jedoch ab Mai landesweit verpflichtend ist, befand es die Bürgermeisterin für „obsolet, diesen Punkt extra aufzunehmen“. Gerne nahm sie hingegen den Vorschlag Schopfs auf, auf dem Gebiet Ladestationen aufzustellen. Man werde diesbezüglich mit der Syna Kontakt aufnehmen. Als dann schlussendlich über die Vorlage abgestimmt wurde, war nur eine Gegenstimme zu verzeichnen (Schopf).

Glasfaser im Neubaugebiet

Die Telekom teilte mit, dass sie ein Glasfaser-Netz im Neubaugebiet Stegmühlenweg baue. Rund 35 Haushalte profitieren nach der Fertigstellung von einem schnellen Internetzugang. Das maximale Tempo beim Herunterladen beträgt 1 Gbit/s. Beim Hochladen sind es 200 Megabit pro Sekunde (Mbit/s). Wer ein Grundstück gekauft hat oder plant dies zu tun, solle sich frühzeitig bei der Telekom melden. Mehr Informationen unter www.telekom.de/glasfaser.