Schläge und Todesdrohungen gegen die Noch-Gattin

Seit Jahren ein Ehedrama: 51-Jähriger ist erneut handgreiflich geworden – Vier Monate Gefängnis ohne Bewährung

Schläge und Todesdrohungen gegen die Noch-Gattin

Von Hans-Christoph Werner

BACKNANG/MURRHARDT. Vor dem Amtsgericht Backnang hat sich ein 51-jähriger Handwerker wegen Schlägen gegen seine Ehefrau zu verantworten. Noch sind der 51-Jährige und eine 54-Jährige ein Ehepaar. Aber seit zwei Jahren kriselt es zwischen den beiden. Angeblich hat er eine neue Partnerin. Aber letztere Beziehung scheint eine On-off-Beziehung zu sein. Immer wieder teilt die Neue dem Angeklagten den Stand mit. Am Handy. Und die Gespräche nimmt der Ehemann in der gemeinsamen Wohnung mit seiner Ehefrau entgegen.

Wenn dann die Neue nicht mehr will, hat das die Noch-Ehefrau zu büßen. So an Weihnachten vergangenen Jahres. Gemeinsam leert man aus Anlass des Festes eine Flasche Sekt. Einigermaßen friedlich. Aber dann endet der Heilige Abend unheilig. Der Anlass bleibt im Unklaren. Sie erhält eine Ohrfeige. Er bestreitet das. Schlimmeres wird dadurch verhindert, dass er spazieren geht. Am nächsten Morgen kein „Friede auf Erden“. Er nennt sie die „hässlichste Frau auf Erden“. Sie möge „verrecken“. Und wenn sie das nicht tue, bringe er sie um. Und wieder setzt es einen Schlag. Dann packt er seinen Koffer.

Als die Polizei eintrifft, ist er schon weg. Er zieht vorübergehend ins Hotel. Die Polizeibeamtin, die den Vorfall aufnimmt, hält in ihrem Protokoll fest, dass die Ehefrau aufgeregt gewesen sei und gezittert habe. Einen Bluterguss über dem Auge und blaue Flecken werden von der Beamtin fotografiert. Ende Januar dieses Jahres dann ein dritter Vorfall. Der Streit entzündet sich am Handy einer der beiden. Wieder schlägt er zu.

Vor Gericht bestreitet der Angeklagte seine Schläge. Dass es zu Auseinandersetzungen gekommen sei, gibt er zu. Aber dass er geschlagen habe? Keineswegs. Wie er sich denn dann die Verletzungen seiner Frau, die von der Polizei festgehalten wurden, erkläre, will der Richter wissen. Dazu nur Schulterzucken. Das heißt, es sei schon vorgekommen, dass „seine Frau in die Wohnung gehagelt sei“. Und überhaupt, Angriff ist die beste Verteidigung: Sie bedrohe ihn und veranstalte Psychoterror. Warum sie denn noch zusammen in einer Wohnung seien, will der Richter wissen. Leider sei seine Suche nach einer Wohnung, so der Angeklagte, bisher vergeblich gewesen.

Die Noch-Ehefrau, als Zeugin vernommen, wirkt aufgrund des sich seit zwei Jahren hinziehenden Dramas resigniert. Ständig gebe es tätliche Auseinandersetzungen, deren Leidtragende sie sei. Schon oft sei die Polizei bei ihnen gewesen. Aber jetzt rufe sie nicht mehr an. Sie erstatte auch keine Strafanzeige mehr. Es habe alles keinen Wert. Aber so allgemein will der Richter das nicht wissen. Was denn an Heiligabend und am Tag danach vorgefallen sei? Die Angaben bleiben vage. Auf die vielen Vorkommnisse verweisend, sagt sie: „Denken Sie, ich merke mir das jeden Tag?“ Erst gestern habe er sie wieder gewürgt. Kurz bewusstlos sei sie gewesen. Der Staatsanwalt bittet, die Spuren des gestrigen Vorfalls doch dem Gericht zu zeigen. Aber die 54-Jährige nimmt ihr Halstuch nicht ab. Auch wenn der Richter aus den Vernehmungsprotokollen der Polizei zitiert, kann das dem Gedächtnis der Ehefrau nicht aufhelfen.

Staatsanwalt fordert sechs Monate, der Verteidiger einen Freispruch

Der Angeklagte ist in den Jahren zuvor bereits zweimal wegen Körperverletzung verurteilt worden. Zuletzt fünf Tage vor Weihnachten 2019. Weil er seine Ehefrau geschlagen und getreten hatte. Die Richterin ließ es mit drei Monaten auf Bewährung abgehen.

Der Staatsanwalt beginnt sein Plädoyer mit der Erinnerung, dass der Gesetzgeber häusliche Gewalt sanktioniert habe. Um solche handle es sich hier. Für den Anklagevertreter steht außer Frage, dass sich die Dinge, wie in der Anklageschrift festgehalten, zugetragen haben. Er fordert sechs Monate Gefängnis. Ob die Strafe auf Bewährung ausgesprochen werden kann, lässt er offen. Der Verteidiger rekurriert vor allem auf die Erinnerungslücken der Ehefrau. Konkrete Angaben zu den Vorfällen seien ihr nicht zu entlocken gewesen. Ihre Aussagen enthielten so viele Fragezeichen, dass man nicht zu einer Verurteilung seines Mandanten kommen könne. Er plädiere deshalb auf Freispruch.

Der Richter verhängt vier Monate Gefängnis. Ohne Bewährung. Die Verurteilung stützt er auf die Vorkommnisse am ersten Weihnachtsfeiertag. Hier sei glaubhaft und zeitnah nach dem Vorfall durch die Polizei festgehalten worden, dass die Ehefrau Schläge erlitten habe. Bei den anderen beiden Vorfällen stehe Aussage gegen Aussage. Andere Beweismittel gebe es nicht. Ein Urteil aber müsse sich auf Taten stützen. Abermals eine Bewährung auszusprechen, gehe nicht. Diese Chance habe der Angeklagte gehabt. Der Rechtsstaat müsse hier konsequent sein. Und schließlich: einen Anhaltspunkt, dass sich die Lage zwischen dem Noch-Ehepaar entspanne und nichts mehr vorkomme, also eine positiver Sozialprognose für den Angeklagten bestehe, gäbe es leider nicht.

Schnell macht sich der Verurteilte davon. Seine Noch-Ehefrau war nach ihrer Zeugenvernehmung der Verhandlung gefolgt. Spätestens in der weiterhin gemeinsam bewohnten Wohnung wird man sich wieder begegnen.