Schlägerei unter Alkoholeinfluss

27-Jähriger aus Backnang und 29-Jähriger aus Althütte wegen Körperverletzung verurteilt

Von Hans-Christoph Werner

BACKNANG. Beide Männer hatten getrunken. Und das nicht wenig. Daran musste jetzt vor dem Amtsgericht Backnang erinnert werden. Denn das Ende vom Lied war, dass sie sich beide eine Anklage wegen Körperverletzung eingehandelt hatten. Mehr als zwei Jahre liegt der Vorfall zurück. Im April 2016 hatte man eine Backnanger Kneipe aufgesucht und dem Bier reichlich zugesprochen. Zu frühmorgendlicher Stunde des nächsten Tages wollte man den Heimweg antreten. Bei einem der Beteiligten, einem 29-jährigen Schreiner von den Höhen des Welzheimer Waldes, stellte sich ein lästiger Schluckauf ein. Wie den wieder loswerden? Zum Glück waren zu dieser Stunde in der Backnanger Fußgängerzone noch andere Herrschaften unterwegs. Auch diese hatten getrunken. Und so fragte der Geplagte diese zufällig vor der Kneipe Anwesenden einfach: Was gibt es für ein Mittel dagegen? Die anderen, erstaunt oder amüsiert über diese Frage zu nächtlicher Stunde, rieten zum Handstand. Leider kam es nicht dazu.

Denn mittlerweile war der Kamerad des Ersteren hinzugetreten, seines Zeichens ebenfalls Schreiner, ein 27-Jähriger aus Backnang. Bei ihm hatte allerdings der Alkohol eine eher aggressive Stimmung bewirkt. Unwirsch raunzte er einen Mann der anderen Gruppe an. Der wiederum wusste nicht, wie ihm geschah und fragte zurück. Damit war’s schon wieder genug der Worte und Hiebe folgten. Die Arme, so gab der Geschädigte an, habe er hochgenommen, um sein Gesicht zu schützen. Die Schläge von Schreiner Numero eins trafen auch den Arm des 20-Jährigen, wodurch das Schultergelenk ausgekugelt wurde. Er sei dann noch, so gab er in der Verhandlung an, mit dem Knie gegen das Gesicht geschlagen worden. Dass da etwas war und dass er geschlagen hatte, gab der Beschuldigte zu, aber an irgendwelche Schlagformen konnte er sich nicht mehr erinnern. Kampfunfähig trat der Geschädigte die Flucht an, wollte nur noch ins Krankenhaus gebracht werden. Der Täter setzte ihm noch hinterher, ließ dann aber von ihm ab. Die Angelegenheit schien erledigt, alle Beteiligten gingen ihrer Wege.

Kaum 200 Meter weiter hatte aber ein Freund des Geschädigten die Tätergruppe eingeholt und empörte sich gewaltig. Wieder standen sich beide Gruppen gegenüber. Aufgrund der Lautstärke der Auseinandersetzung wurde der Mitarbeiter einer anderen Kneipe auf die Sache aufmerksam und trat dazu. Schlichtend griff der Angestellte ein. Da wurde dann Schreiner Numero zwei aktiv und versetzte dem Schreihals einige Schläge. Kurze Zeit später war aber schon die Polizei zur Stelle und nahm alles auf.

Wie so oft bei solchen Verfahren betonte der Richter, dass er, der Staatsanwalt und auch die beiden Verteidiger der Angeklagten sich anhand der Vernehmungsprotokolle der Polizei und anhand der Zeugenaussagen ein Bild des Vorfalls machen müssten. Aufgrund des Alkoholgenusses und des zeitlichen Abstands des Vorfalls war das Erinnerungsvermögen der Angeklagten äußerst getrübt. Aber beide gestanden ein: Da ist wohl was gewesen. Und der bei dem ersten Vorfall beteiligte Schreiner bewies charakterlich Größe, als er sich bei dem Geschädigten entschuldigte.

Der Staatsanwalt sah in seinem Plädoyer die Anklage als bestätigt an. Die vernommenen Zeugen hätten keine Belastungstendenz erkennen lassen. Vor allem die Aussagen des einzigen an diesem Abend nüchternen Zeugen, weil dieser Chauffeur für die Angetroffenen zu sein hatte, wögen schwer. So forderte er für den jüngeren Schreiner, zumal dieser wegen Körperverletzung vorbestraft ist, eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Bei dem anderen wollte er es mit einer Geldstrafe bewenden lassen. Die Verteidiger der beiden Beschuldigten stimmten dem Staatsanwalt zu, gaben sich nur bei der Festsetzung des Strafmaßes deutlich bescheidener. Das Urteil schließlich: Fünf Monate auf Bewährung wegen Körperverletzung für Schreiner Numero eins. Und eine Geldstrafe von 1500 Euro für Schreiner Numero zwei. Beide Angeklagten erklärten sofort, dass sie das Urteil annehmen.