Schorndorfer Brandstifter bleibt in der Psychiatrie

Freispruch vor dem Landgericht wegen akuter Schizophrenie.

Schorndorfer Brandstifter bleibt in der Psychiatrie

Der Fall wurde vor dem Stuttgarter Landgericht ausgehandelt. Archivfoto: Alexander Becher

Von Heike Rommel

Schorndorf. Der Freispruch wegen Schuldunfähigkeit erfolgte zwangsläufig im Falle eines Gambiers, der in der Nacht auf den 11. August die Schorndorfer Asylbewerberunterkunft in der Unteren Uferstraße in Brand gesetzt hat (wir berichteten). Verbunden damit hielt das Stuttgarter Landgericht die bereits erfolgte Einweisung in die Psychiatrie für Straftäter aufrecht.

Dass der 31-jährige ehemalige Bewohner der Unterkunft tatsächlich der Brandstifter war, stand bei der Urteilsfindung außer Zweifel. Andere Ursachen für das Feuer konnte der Sachverständige Dennis Kuchenbecker vom Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung ausschließen. Das gelte auch für technische Defekte. Knapp 220.000 Euro Schaden hat die Stadtbau Schorndorf nach Informationen des vorsitzenden Richters Rainer Skujat beim Landgericht angegeben. Gegenüber der Gemeindeversicherung bestünde ein Anspruch auf knapp 74.000 Euro, sofern das Gebäude wieder hergestellt würde.

Dem Psychiater zufolge war der gehörte Selbstmordbefehl eindeutig halluzinatorisch

In Sachen strafrechtliche Verantwortlichkeit des bereits bei der Polizei geständigen Brandstifters stützte sich die Kammer auf das forensisch-psychiatrische Gutachten von Professor Hermann Ebel. Ihm hatte der 31-Jährige von einer Bauchoperation und sturzbedingten Schädelverletzungen als Kind berichtet. In Deutschland, so Ebel, habe der Mann mit nur wenigen Jahren Schulbildung und ohne Sprachkurs sehr isoliert und zurückgezogen gelebt. Vor dem Hintergrund von dessen schizophrener Psychose würde er das Hören des Selbstmordbefehls seines „Marabu-Mannes“ in der Brandnacht, wie der Beschuldigte den spirituellen Heiler nennt, eindeutig als halluzinatorisch interpretieren. Dass der Suizidgefährdete aus Angst vor der Hitze des Feuers plötzlich aus seinem Zimmer rannte und seine Mitbewohner aus dem brennenden Haus scheuchte, reichte dem Psychiater nicht, um zu sagen, der Brandstifter sei zu diesem Zeitpunkt wieder normal gewesen. Denn kurz darauf forderte dieser einen Polizeibeamten auf, ihn zu erschießen.

Richter Skujat machte bei der Urteilsbegründung deutlich, dass der Kranke nicht nur eine Gefahr für sich selbst bedeute, sondern auch für andere Menschen: „Diese Sache hätte auch in einer Katastrophe enden können, nämlich dass vier Personen brennen, bevor die Feuerwehr kam.“

Deutliche Hinweise auf die Zuspitzung der Situation in dieser Unterkunft habe es bereits im Juni gegeben, bezog sich Rainer Skujat auf entsprechende Schorndorfer Akteneinträge. Andererseits habe sich der Sozialdienst Mühe gegeben, herauszufinden, warum es in diesem Haus Ärger gibt. „Das Beste wäre gewesen, ihn aus dem Haus herauszunehmen“, führte Skujat noch einmal einen Vorfall aus der Zeit des Mannes in der Landesaufnahmestelle Sigmaringen an, wo dieser sich mit Sicherheitskräften anlegte, sowie vom Juni aus Schorndorf die Bedrohung eines Mitbewohners mit einem Messer. Die Schizophrenie in Verbindung mit Alkohol und Cannabis hätten den Kranken am Ende zur Brandlegung getrieben, damit der Heiler endlich seine Ruhe vor ihm habe. „Die Maßregel der Besserung und Sicherung dient auch ihrem eigenen Schutz“, erklärte der vorsitzende Richter dem Brandstifter das Urteil und eröffnete diesem die Chance, dass er mit einer entsprechenden Therapie und den richtigen Medikamenten eventuell nach zwei Jahren in ein betreutes Wohnen kommen könnte.