Schulleiter von kleinen Schulen sollen mehr Geld bekommen

dpa/lsw Stuttgart. Viel Arbeit, aber kaum mehr Geld: Das gilt bislang für Schulleiter vor allem an kleinen Grundschulen in Baden-Württemberg. Das Ergebnis: Viele Stellen bleiben unbesetzt. Die Landesregierung will das ändern.

Schulleiter von kleinen Schulen sollen mehr Geld bekommen

Eine Lehrerin schreibt in einer Grundschule Wörter mit „Sp“ am Anfang an eine Tafel. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Schulleiter von kleinen Grundschulen in Baden-Württemberg können mit mehr Geld rechnen. Das grün-schwarze Kabinett von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) berät heute eine entsprechende Vorlage. Im Anschluss stellen Kretschmann und Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) die Pläne der Öffentlichkeit vor.

Bislang werden Rektoren an Grundschulen mit bis zu 80 Kindern nach der Besoldungsstufe A12 bezahlt. Künftig beginnt die Besoldung bei A13 (mindestens rund 4380 Euro) und steigt mit zunehmender Schülerzahl an. Ganz grob gesagt, macht die geplante Neuerung einen Unterschied von etwa 230 Euro bis 430 brutto im Monat aus - je nachdem, welches Alter und welchen Familienstand ein Schulleiter hat und seit wann er im Beruf steht. Betroffen sind nach Angaben des Kultusministeriums rund 100 Rektoren.

Mit mehr Geld können auch die Schulleiter von kleinen Hauptschulen, Werkrealschulen, Grund- und Hauptschulen sowie Grund- und Werkrealschulen rechnen. Ihre Besoldung beginnt künftig bei A14, was einem monatlichen Bruttobetrag von mindestens rund 4680 Euro entspricht. Für diese Schulleiter galt bislang die Besoldungsgruppe A13, wenn ihre Schule bis zu 180 Kinder unterrichtete. Zudem wird eine Zulage für kommissarische Schulleitungen eingeführt. Damit sollen die Führungsaufgaben attraktiver werden - so manche Schulleiterstelle blieb in Baden-Württemberg bislang unbesetzt.

Zudem will das Land kommunale Betreuungsangebote an den Grundschulen finanziell bezuschussen. 2020 stehen dafür 4 Millionen Euro bereit und 2021 rund 12 Millionen Euro. Über diesen Punkt haben Grüne und CDU lange gestritten. Voraussetzung für den Zuschuss ist allerdings, dass in einem Ort keine Ganztagsschule ansässig ist.