Schwarz-Rot modernisiert Berufsbildung

Bundesregierung will die betriebliche Ausbildung stärken und attraktiver machen

Von Bärbel Krauß

Auszubildende müssen sich auf einige Neuerungen einstellen. Wie im schwarz-roten Koalitionsvertrag vereinbart, will die Bundesregierung die Berufsbildung modernisieren.

Berlin Nach Schätzung des Stuttgarter Wirtschaftsministeriums haben im vergangenen Jahr etwa 200 000 Jugendliche in Baden-Württemberg in einer Berufsausbildung gestanden. In ganz Deutschland wurden 2017 gut 523 000 Ausbildungsverträge abgeschlossen. Bei den Modernisierungen geht es um Geld, um Teilzeitangebote und neue Wege bei der Fortbildung nach der Lehre. Bildungs- und Forschungsministerin Anja Karliczek (CDU) hat ihren Gesetzentwurf erarbeitet, der unserer Zeitung vorliegt. Demnächst soll er ins Kabinett. Danach beginnen die Beratungen im Parlament. Hier sind die drei Vorhaben im Überblick. Mindestlohn für Auszubildende Vier Jahre nach der Einführung eines allgemeinen Mindestlohns für Arbeitnehmer hat die Koalition sich auf eine Mindesthöhe bei der Ausbildungsvergütung in Deutschland festgelegt. Diese Untergrenze wird im ersten Ausbildungsjahr bei 504 Euro gezogen und ist am Bafög für Schüler angelehnt, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Allerdings heißt das nicht, dass alle Azubis im ersten Lehrjahr künftig so viel verdienen sollen – für viele wäre das ein schlechtes Geschäft, da sie schon jetzt ein deutlich höheres Monatseinkommen haben. Laut Angaben der Bundesregierung liegen deutlich mehr Azubis mit mehr als 900 Euro monatlich am oberen Rand als unter 550 Euro am anderen Ende des Spektrums. Aber schon diese Zahlen zeigen, dass die Unterschiede erheblich sind. „In einigen Berufen werden teilweise regional bereits nach dem Tarifvertrag deutlich weniger als 500 Euro, außerhalb der Tarifbindung im Einzelfall sogar unter 300 Euro gezahlt“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Laut Bundesinstitut für Berufsbildung vergüten etwa sechs Prozent der tarifgebundenen und 15 Prozent der nicht tarifgebundenen Betriebe im ersten Lehrjahr weniger als 500 Euro pro Monat. Die Bundesregierung will diese Spreizung begrenzen und definiert deshalb eine Untergrenze. Wie hoch die jeweiligen „Lehrlingslöhne“ sein werden, wird in Tarifverhandlungen festgelegt

Teilzeitausbildung wird ausgeweitet Eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren ist in Deutschland schon seit 2005 möglich. Allerdings brauchte man bisher einen Grund, um diese Ausnahmeregelung zu nutzen – sei es die Pflege von Angehörigen oder Kindererziehung. Sobald die Reform greift, müssen die Betroffenen kein „berechtigtes Interesse“ mehr nachweisen. Der bisherige Ausnahmefall soll nach dem Willen der Regierung eine normale Option zur Gestaltung dieser Berufsphase werden. Dabei soll die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit auf maximal die Hälfte reduziert werden.

Fortbildung mit Titeln wie von der Uni Dass lebenslanges Lernen immer wichtiger wird, gilt nicht erst, seit die Digitalisierung die Arbeitswelt umkrempelt. Deshalb will die große Koalition die Fortbildungen im Anschluss an die Lehrzeit besser strukturieren und führt mit dieser Novelle des Berufsbildungsgesetzes drei Fortbildungsstufen ein, die bundesweit anerkannt und einheitlich bezeichnet werden sollen. Im ersten Schritt soll der Abschluss eines geprüften „Berufsspezialisten“ im jeweiligen Fachgebiet absolviert werden. Die zweite Weiterbildungsstufe ist mit dem Abschluss als „Berufsbachelor“ verknüpft, die dritte mit dem Titel „Berufsmaster“.

Das klingt kompliziert und ist es auch. Die Bundesregierung wählt nicht zufällig Bezeichnungen aus dem universitären Milieu, um die neuen Abschlüsse in der Berufsbildung zu bezeichnen. Erklärtes Ziel ist es, die berufliche Ausbildung gegenüber der der stärker werdenden Konkurrenz der akademischen Bildungswege zu stärken, „die Gleichwertigkeit zu sonstigen Bachelor- oder Masterabschlüssen zu transportieren“ und ein „gesellschaftliches Zeichen für die Gleichwertigkeit“ der beruflichen Bildung zu setzen. Denn der traditionelle Meistertitel soll erhalten bleiben und als gleichwertig zum Berufsbachelor und zum akademischen Bachelorabschluss gelten. Als Minimalanforderung für die Weiterbildung zum Berufsspezialisten nennt das Gesetz einen „Mindestlernumfang“ von 400 Stunden. Beim Berufsbachelor werden 800, beim Berufsmaster 1200 Stunden verlangt