Schweizer Einkaufstourismus: App kommt nicht voran

dpa/lsw Konstanz. Günstige Preise locken Schweizer Einkaufstouristen in den Südwesten. Für den Zoll bedeutet die Abfertigung einen großen bürokratischen Aufwand. Eine technische Lösung sollte eigentlich Abhilfe schaffen - wann sie einsatzbereit ist, ist aber noch unklar. Woran liegt das?

Schweizer Einkaufstourismus: App kommt nicht voran

Ein Zollbeamter stempelt einen Ausfuhrzettel ab. Foto: Felix Kästle/dpa

Der Südwesten ist für viele Schweizer ein beliebtes Einkaufsziel - doch die shoppenden Eidgenossen machen dem Zoll auch viel Arbeit. Um die Beamten zu entlasten, soll eigentlich eine digitale App für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer entwickelt werden, aber wann diese technische Lösung einsatzbereit ist, lässt sich derzeit noch nicht absehen. Er rechne frühestens 2021 mit einer Einführung, sagte der Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Hochrhein-Bodensee, Claudius Marx.

Hintergrund der Debatte: Wenn Nicht-EU-Bürger in Deutschland einkaufen, bekommen sie die Mehrwertsteuer zurück. Dafür erhalten sie in den Geschäften einen Ausfuhrkassenzettel, der wegen seiner Farbe umgangssprachlich auch grüner Zettel genannt wird. Diesen müssen sie wiederum beim Zoll vorlegen. Das sorgt in der Grenzregion und vor den Grenzübergängen regelmäßig für Staus und lange Schlangen in den Geschäften. Allein im Bereich des Hauptzollamtes Singen (Kreis Konstanz) wurden im vergangenen Jahr rund 10,2 Millionen solcher Ausfuhrkassenzettel abgefertigt. Nach Angaben der Behörde waren das rund 33 800 grüne Zettel pro Werktag.

Um Abhilfe zu schaffen, ist eine App für das Smartphone angedacht. An dem automatisierten Verfahren arbeitet die Generalzolldirektion Bonn im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen - nach Angaben der Behörde schon seit 2016. Bei Nachfragen, wie die Arbeitsgruppe vorankommt, gibt sich die Direktion aber bedeckt: Die Diskussion im politischen Raum sei noch nicht abgeschlossen, sagte ein Sprecher. Weitere Einzelheiten könne man daher noch nicht nennen.

Nach Ansicht der IHK ist das Problem vor allem, dass die Finanzmittel für die Entwicklung der App noch nicht freigegeben wurden. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages halte diese zurück, sagte Marx. Das Gremium hatte zuvor eine sogenannte Bagatellgrenze von 175 Euro gefordert, die bei der Rückerstattung der Mehrwertsteuer gelten sollte. Das Bundeskabinett hatte sich im Juli auch für eine solche Grenze entschieden, allerdings in Höhe von 50 Euro. Demnach sollen Schweizer die Mehrwertsteuer künftig erst zurückbekommen, wenn ihr Einkauf diese Marke erreicht. Gelten soll sie voraussichtlich ab Januar 2020, allerdings müssen Bundestag und -rat noch zustimmen. Zudem soll die Bagatellgrenze befristet sein und entfallen, sobald die technische Lösung eingeführt werden kann.

Die IHK und auch der Einzelhandel in der Grenzregion hatten sich zuletzt gegen eine Bagatellgrenze ausgesprochen. Er sei aber froh, dass zumindest die 175 Euro verhindert wurden, sagte Marx. „Das hätten wir als extrem schädlich empfunden.“ Eine Grenze von 50 Euro sei ein akzeptabler Kompromiss. Die Einkaufstouristen vor allem aus der Schweiz sind für die Grenzregion ein wichtiger Faktor: 1,5 Milliarden Euro geben die Eidgenossen dort nach Angaben der IHK jährlich aus.