Zeuge: Wirre Äußerungen des Angeklagten vor Schwertmord

dpa/lsw Stuttgart. Mit einem Samuraischwert tötet ein Mann im Sommer 2019 in Stuttgart seinen Ex-Mitbewohner. Der Mordprozess um die aufsehenerregende Tat ist nun mit Zeugenaussagen fortgesetzt worden. Eine Sozialarbeiterin berichtet von einem dringenden Anliegen des Angeklagten.

Zeuge: Wirre Äußerungen des Angeklagten vor Schwertmord

Ein Schild verweist auf das Landgericht in Stuttgart. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Teilnahmslos schaute der Angeklagte mit dem kahlen Schädel auf den Boden, hob nur selten seinen Kopf in Richtung der Zuschauer im Saal: Am Stuttgarter Landgericht ist der Mordprozess um eine tödliche Attacke mit einem Samuraischwert fortgesetzt worden. Am Mittwoch sagten mehrere Zeugen aus, darunter ein Waffenverkäufer, Anwohner und ein Bekannter des mutmaßlichen Täters. Der 31-Jährige soll seinen früheren Mitbewohner in Stuttgart im vergangenen Sommer auf offener Straße mit einem Samuraischwert ermordet haben.

Der Bekannte, ein Bewohner einer Flüchtlingsunterkunft, berichtete von wirren Äußerungen des Angeklagten. Vor der Tat hätten er und der Angeklagte sich manchmal gesehen. Der 31-Jährige habe damals davon gesprochen, wie er den Mond in zwei Stücken gesehen habe und aus dem Himmel heraus jemand ihn angesprochen habe. Der angeklagte Asylbewerber aus Jordanien habe sich selbst als „Messias“ bezeichnet und in den Wochen zuvor viel über Religion gesprochen.

Fünf Tage vor der Tat im Juli 2019 hatte der Angeklagte eine Sozialarbeiterin besucht, die ihn vor Gericht als „unauffällig und ruhig“ beschrieb. In dem Gespräch habe er ihr offenbart, dass er kein Syrer sei, sondern aus Jordanien stamme. Er habe darum gebeten, aus Deutschland ausreisen zu dürfen. Er wisse nicht mehr, wer er sei, sein Kopf sei „kaputt“, habe er gesagt.

Vor Gericht schweigt der Mann bisher zur Tat. Zeugen hatten den Gewaltexzess in einer Hochhaussiedlung mit Handykameras aufgenommen. Anschließend kursierten mehrere Videoaufnahmen der Bluttat im Netz.

Ein Waffenverkäufer erinnert sich daran, dem Angeklagten das 73 Zentimeter lange Dekoschwert am Tattag um 16 Uhr verkauft zu haben. „Wir fragen nicht, wofür die Schwerter gebraucht werden“, sagte der Mann am Mittwoch. Der mutmaßliche Täter habe abwesend gewirkt, man habe wenig gesprochen.

Nach dem Kauf soll er nach übereinstimmenden Aussagen von Anwohnern einige Minuten vor dem Wohngebäude gewartet haben. Die Waffe habe er in einem Karton transportiert. Als das Opfer nach Hause kam - laut Anklage in Begleitung seiner elfjährigen Tochter - soll der 31-Jährige seinen früheren Mitbewohner bis auf die Straße verfolgt und dort mit mehreren Schwerthieben ermordet haben.

Ein Polizeibeamter, der in der Nähe des Tatorts wohnt, hatte den Angeklagten nach eigener Aussage kurz vor der Bluttat beobachtet. Der 31-Jährige habe eine Wasserflasche auf dem Gehweg ausgeschüttet. Kurz nach den tödlichen Hieben sei der Polizist auf die Straße geeilt, um dem Opfer zur Hilfe zu kommen. Der mutmaßliche Täter habe sich mit dem Schwert zu ihm gewandt - der Helfer habe sich daraufhin zurückgezogen.

Beim Prozessauftakt Mitte April war es nach wenigen Minuten zu einer Unterbrechung gekommen, weil die Verteidiger einen Befangenheitsantrag gegen den psychiatrischen Gutachter stellten. Der Richter wies diesen Antrag am Mittwoch als unbegründet ab.