Sechs Oberbürgermeister fordern einfachere Grundsteuer

dpa/lsw Stuttgart. Wer Eigentümer einer Immobilie ist, der zahlt Grundsteuer. Sie soll reformiert werden - doch die aktuelle Gemengelage ist kompliziert. Nun schalten sich sechs Oberbürgermeister im Südwesten ein.

Sechs Oberbürgermeister fordern einfachere Grundsteuer

Zenon Bilaniuk, Landeschef des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg. Foto: Sina Schuldt/Archivbild

Die Debatte um die Reform der Grundsteuer geht weiter: Die Oberbürgermeister von sechs baden-württembergischen Städten werben in einem am Donnerstag veröffentlichten Brief an Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) für das Bodenwertmodell im Südwesten. Es orientiert sich an den Bodenrichtwerten, die alle zwei Jahre regelmäßig von den Gutachterausschüssen der Kommunen ermittelt werden. Beteiligt haben sich die Stadtoberhäupter von Stuttgart, Ulm, Schwäbisch Gmünd, Böblingen, Tübingen und Weil der Stadt. Der Bund der Steuerzahler macht sich hingegen für das Flächenmodell als Grundlage für die künftige Berechnung der Grundsteuer stark.

Um beide Modelle einzuführen, müsste die grün-schwarze Landesregierung eine Öffnungsklausel ziehen, wenn das entsprechende Gesetz von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden ist. Die Oberbürgermeister von Grünen und CDU kritisieren den Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), der einen wertbasierten Ansatz verfolgt. Dieses Modell kranke an großem bürokratischen Aufwand. Denn nach wie vor wäre trotz aller geplanten Pauschalierungen eine Wertermittlung für mehr als 35 Millionen Immobilien bundesweit durchzuführen und stets aktuell zu halten.

Der Bund der Steuerzahler dagegen argumentierte, das Flächenmodell dürfte eine geringere Mehrbelastung für die Bürger mit sich bringen als das wertabhängige. Zudem dürfte es einfacher umzusetzen sein, wie Verbandschef Zenon Bilaniuk sagte. Die Berechnung von Werten sei viel komplizierter und streitanfälliger als die Ermittlung von Flächen. Bilaniuk sagte: „Die CDU sollte bei der Diskussion um die Grundsteuerreform hart bleiben und sich für die Anwendung der Öffnungsklausel einsetzen.“

In der grün-schwarzen Landesregierung liegen die Vorstellungen bei dem Thema noch weit auseinander. Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz erklärte nun: „Wir werden den Nutzen der Öffnungsklausel für Baden-Württemberg gründlich prüfen und dabei abwägen zwischen Gerechtigkeit und Bürokratieaufwand.“ Außerdem werde man sich die unterschiedlichen Modelle gründlich anschauen, insbesondere ein einfaches Modell, das am Bodenwert ansetze. Bei dem Flächenmodell, das auch Bayern befürwortet, ist die Größe eines Grundstücks für die Berechnung ausschlaggebend.

Die geplante Reform der Grundsteuer ist seit einiger Zeit Thema in Bundestag und Bundesrat. Eine Sprecherin von Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) sagte, zur Zeit stehe an erster Stelle, dass die Gesetze und Grundgesetzänderungen rechtzeitig verabschiedet werden. Nach einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts muss sie bis zum Jahresende neu geregelt werden.

Das Gericht hatte die bisherige Regelung bemängelt: Bis heute berechnen die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage von Zahlen aus dem Jahr 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Zahlen muss die Steuer jeder Hausbesitzer - sie wird auch auf die Mieter umgelegt. Für die Kommunen ist sie mit mehr als 14 Milliarden Euro jährlich eine der wichtigsten Einnahmequellen.