Selbst unter Drogen alles unter Kontrolle

Laut Gutachter war die Steuerungsfähigkeit bei den Angeklagten trotz Marihuana und Amphetaminen zu keiner Zeit beeinträchtigt.

Selbst unter Drogen alles unter Kontrolle

Symbolfoto: BilderBox/Erwin Wodicka

Von Hans-Christoph Werner

MURRHARDT/STUTTGART. Vorletzter Verhandlungstag im Landgerichtsverfahren gegen zwei Murrhardter Drogenhändler (wir berichteten). Eine Kriminalbeamtin berichtet als Zeugin über die Ermittlungen. Ihre florierenden Geschäfte mit Marihuana und Amphetaminen hatten die beiden Angeklagten demnach zuletzt doch etwas zu gewagt betrieben. Einen Lieferanten des Amphetaminsulfats hatten sie um den Kaufpreis geprellt. Das ließ sich dieser nicht gefallen. Mit Verstärkung tauchte er am Haus der beiden Drogenhändler auf. Die Situation erschien dem 36-jährigen Angeklagten dann so bedrohlich, dass er – Ironie des Schicksals – die Polizei rief.

Als diese erfuhr, dass das Haus ein Umschlagplatz für Drogen sei, erwirkte sie einen Durchsuchungsbeschluss. Die Funde in Wohnung und Kellerraum ließen keinen Ausweg: Der 36-Jährige wurde sofort, der 30-Jährige einen Monat später festgenommen. Die Kriminalbeamtin gesteht: Was den Rems-Murr-Kreis angeht, sei das Haus der Angeklagten ein wichtiger Umschlagplatz gewesen, wenngleich die Professionalität der beiden noch zu steigern gewesen wäre.

Der psychiatrische Gutachter hat alle Verhandlungstage mitverfolgt, aber auch mit den Angeklagten in der Untersuchungshaft ausführlich gesprochen. Das, was über den Werdegang der beiden Angeklagten bereits bekannt ist, ergänzt er. Seit seinem 13. Lebensjahr ist der 36-jährige Industriemechaniker demnach Cannabiskonsument. Drei Jahre später kamen Amphetamine hinzu. Während der Jahre meisterte er nicht nur schwierige Krankheitsphasen und deren Folgeerscheinungen, sondern ging auch seinem Beruf nach und legte in kluger Weise sein Geld an.

Was den täglichen Drogenkonsum angeht, hatte der 36-Jährige – so seine Selbsteinschätzung – alles unter Kontrolle. Es gibt laut Gutachter keine Anhaltspunkte, dass dem Angeklagten zu irgendeinem Zeitpunkt die Einsichts- wie auch die Steuerungsfähigkeit seines Handelns abhandengekommen sei. Freilich sei der Angeklagte hochgradig abhängig und müsse deshalb, um erneutes Straffälligwerden zu vermeiden, unbedingt eine Therapie machen. Für eine solche Therapie veranschlagt der Gutachter eine Mindestdauer von 18 Monaten. Sich einer Therapie zu unterziehen, dazu habe der Angeklagte nun in der U-Haft die nötige Motivation gewonnen.

Auch der 30-jährige Maler und Medientechnologe hat schon früh in seinem Leben Bekanntschaft mit Drogen gemacht. Persönliche Krisen ließen den Konsum intensiver werden. Der alkoholkranke Vater starb. Der Sohn fand ihn leblos in der Wohnung. Die Lebensgefährtin, mit der er zwei Kinder hat, trennte sich von ihm. Auch hier liegt laut Gutachter eine Abhängigkeit vor und eine Therapie sei unbedingt angezeigt.

Staatsanwalt fordert insgesamt acht Jahre Haftstrafe für die Angeklagten.

Der Staatsanwalt resümiert in seinem Plädoyer nochmals, was den Angeklagten zum Vorwurf gemacht wird: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Ausgehend von der am zweiten Verhandlungstag ausgehandelten Verständigung fordert er für den Industriemechaniker vier Jahre und sechs Monate, für den Medientechnologen drei Jahre und sechs Monate Gefängnis. Der Staatsanwalt bejaht die Unterbringung der beiden Angeklagten in einer Therapieeinrichtung. Das, was von einer angenommenen Therapiezeit an Strafmaß noch übrig sei, müsse aber vorweg von den Angeklagten abgesessen werden.

Gerade Letzteres stößt den beiden Verteidigern sauer auf. Sie fordern übereinstimmend einen Verzicht auf den sogenannten Vorwegvollzug. Der Verteidiger des älteren Angeklagten sieht für seinen Mandanten großes Potenzial, wieder auf die rechte Bahn zu kommen. Geradezu untypisch sei es für ihn, dass er trotz Drogenkonsum sein privates und berufliches Leben auf die Reihe brachte. Da soziales Umfeld wie auch Berufsausbildung vorhanden seien, könne von einer positiven Sozialprognose ausgegangen werden.

Die Verteidigerin des jüngeren Angeklagten geht auf Nachfragen von einem der beiden Schöffen ein. Letzterer wollte von dem Gutachter wissen, warum denn bei den Angeklagten der Entschluss zur Therapie erst in der U-Haft herangereift sei und nicht schon vorher. Weil, so die Verteidigerin, das Leben der beiden Angeklagten zuvor mit Drogenkonsum funktioniert habe. „Der Mensch habe“, so stellt die Juristin fest, „seine Schwächen nicht im Griff.“ Ihr Mandant habe sich von seinem sozialen Umfeld, in dem Drogen geduldet oder gar konsumiert wurden, getrennt, also unter sein bisheriges Leben einen Schlussstrich gezogen. Beim Urteil müsse auch bedacht werden, dass ihr Mandant bereits ein halbes Jahr in Untersuchungshaft zugebracht habe.

Am letzten Verhandlungstag Ende Oktober erhalten die Angeklagten noch Gelegenheit zum „letzten Wort.“ Anschließend wird das Urteil ergehen.