Selbstmordgefahr: 89-Jähriger darf in Mietwohnung bleiben

dpa München.

Kurz vor seinem 90. Geburtstag kann ein Mieter in München aufatmen: Trotz Kündigung wegen Eigenbedarfs darf der Mann in seiner Wohnung bleiben. Das Amtsgericht München wies eine Räumungsklage der Vermieterin ab. Ausschlaggebend für die Entscheidung des Gerichts war der psychische Gesundheitszustand des 89-Jährigen. Dieser sei in Folge der Kündigung enorm beeinträchtigt. Deshalb könne ein Suizid ausgelöst durch einen Umzug nicht ausgeschlossen werden.