Sexueller Missbrauch: Sicherungsverwahrung für 42-Jährigen

dpa/lsw Freiburg. Wegen sexuellen Missbrauchs von drei Jungen hat das Landgericht Freiburg einen 42-Jährigen zu mehreren Jahren Haft verurteilt. Zudem wurde die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Das bedeutet, dass der Mann so lange im Gefängnis bleiben muss, wie er nach Ansicht von Fachleuten eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.

Sexueller Missbrauch: Sicherungsverwahrung für 42-Jährigen

Ein Schild mit der Aufschrift „Landgericht Freiburg“ hängt am Gebäude. Foto: Patrick Seeger/dpa/Archivbild

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 42-Jährige die Jungen 47 Mal missbraucht hat - in 21 Fällen schwer. Die sexuellen Übergriffe ereigneten sich demnach in den Jahren 2004 bis 2016. Die Opfer der Verbrechen seien zwischen neun und 13 Jahren alt gewesen. Der Mann war ins Visier der Ermittler geraten, nachdem sich einer der Jungen seiner Mutter anvertraut hatte. 

Da der Mann zuvor bereits wegen anderer Taten verurteilt worden war, bildeten die Richter drei Gesamtfreiheitsstrafen. Wegen 28 Fällen wurde der Mann zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Wegen elf weiterer Fälle muss er drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Die dritte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten wurde wegen sieben Fällen des sexuellen Kindesmissbrauchs und des Besitzes kinderpornografischer Schriften in zwei Fällen ausgesprochen.

Der Prozess hatte im Januar begonnen. Die Anklage warf ihm sexuelle Übergriffe in 92 Fällen vor. Von einem Teil der Vorwürfe wurde der Freiburger freigesprochen. Ein Verfahren wurde eingestellt. Das Urteil vom Donnerstag ist noch nicht rechtskräftig.