Sicher unterwegs auf zwei Rädern

Die Polizei sensibilisiert zum Frühlingsbeginn für eine umsichtige Teilnahme am Straßenverkehr und verweist auf häufige Unfallursachen.

Sicher unterwegs auf zwei Rädern

Mit steigenden Temperaturen sind immer mehr Radfahrer unterwegs. Symbolfoto: Tobias Sellmaier

Rems-Murr. Mit dem Frühlingsbeginn
und den steigenden Temperaturen kehren auch Motorräder, Pedelecs, Fahrräder und E-Scooter spürbar in das Straßenbild im Rems-Murr-Kreis zurück. Für viele beginnt damit die Zeit der ersten Ausfahrten und täglichen Fahrten auf zwei Rädern. Gleichzeitig steigt in diesen Monaten erfahrungsgemäß auch das Risiko schwerer Verkehrsunfälle. Das Polizeipräsidium Aalen, das für den Rems-Murr-Kreis zuständig ist, nimmt den Saisonauftakt deshalb zum Anlass, auf Gefahrenlagen aufmerksam zu machen und für eine umsichtige Teilnahme am Straßenverkehr zu sensibilisieren.

Ein Blick in die aktuelle Verkehrsunfallstatistik zeigt, dass gerade Zweiräder und Elektrokleinstfahrzeuge besondere Aufmerksamkeit erfordern. Im Bereich des Polizeipräsidiums Aalen registrierte die Polizei im Jahr 2025 insgesamt 393 Motorradunfälle. Dabei wurden fünf Menschen getötet, 92 schwer und 262 leicht verletzt. Zwar ist die Zahl der Motorradunfälle gegenüber dem Vorjahr um 16 Prozent zurückgegangen, dennoch bleiben die Unfallfolgen häufig gravierend. „Hauptunfallursache war weiterhin nicht angepasste beziehungsweise überhöhte Geschwindigkeit“, führt die Polizei aus; sie machte 2025 im Präsidiumsbereich 29 Prozent der Hauptunfallursachen bei Motorradunfällen aus. Auch bei den Pedelecs zeigt sich weiterhin ein hohes Unfallniveau. Im Jahr 2025 registrierte das Polizeipräsidium Aalen 461 Pedelecunfälle. Zwei Menschen wurden dabei getötet, 77 schwer und 343 leicht verletzt. Als Hauptunfallursachen treten insbesondere mangelnde Verkehrstüchtigkeit, Geschwindigkeit und Vorfahrtsverstöße hervor.

Anstieg bei Unfällen mit E-Scootern

Besonders dynamisch entwickelt sich auch der Bereich der Elektrokleinstfahrzeuge, zu denen insbesondere E-Scooter zählen. Im Jahr 2025 nahm die Polizei im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Aalen 126 Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen auf; dies entspricht einem Anstieg von über 51 Prozent. 13 Personen wurden schwer, 107 leicht verletzt. Als häufigste Hauptunfallursachen wurden unter anderem mangelnde Verkehrstüchtigkeit, Vorfahrtsverstöße sowie Fehler beim Abbiegen, Wenden oder Rückwärtsfahren festgestellt.

Vor diesem Hintergrund appelliert das Polizeipräsidium Aalen an alle Nutzerinnen und Nutzer von Zweirädern, verantwortungsbewusst in die neue Saison zu starten. Motorradfahrer sollten vor der ersten Ausfahrt ihr Fahrzeug technisch überprüfen oder überprüfen lassen. Hierzu zählen insbesondere Reifen, Bremsen, Beleuchtung, Batterie beziehungsweise Bordelektrik sowie Betriebsstoffe. Ebenso wichtig ist ein persönlicher Selbstcheck: Wer längere Zeit nicht gefahren ist, sollte sich zunächst wieder an Maschine, Beschleunigung, Kurvenverhalten und Bremsweg gewöhnen, defensiv fahren und die nach dem Winter häufig noch verschmutzten oder beschädigten Fahrbahnen im Blick behalten. Schutzkleidung bleibt dabei unverzichtbar.

Pedelecfahrer sollten berücksichtigen, dass Anfahrverhalten, Beschleunigung und Gewicht eines Pedelecs deutlich von einem herkömmlichen Fahrrad abweichen können. Vor allem nach längeren Fahrpausen empfiehlt sich ein vorsichtiger Wiedereinstieg, möglichst zunächst abseits dichter Verkehrsräume. Ein Helm wird dringend empfohlen; ebenso sollten Licht, Reflektoren und gut sichtbare Kleidung selbstverständlich sein. Hinzu kommen eine vorausschauende Fahrweise, ausreichender Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmenden und besondere Aufmerksamkeit in Einmündungs-, Kreuzungs- und Abbiegebereichen.

Für E-Scooter-Nutzer gilt: E-Scooter sind keine Spielgeräte, sondern Kraftfahrzeuge mit klaren Regeln. Sie dürfen grundsätzlich ab 14 Jahren genutzt werden. Zu fahren ist auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen; nur wenn solche Flächen fehlen, darf die Fahrbahn benutzt werden. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu, soweit dies nicht ausdrücklich zugelassen ist. Erlaubt ist nur die Nutzung durch eine Person. Zudem gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren; bereits ab 0,5 Promille drohen empfindliche Konsequenzen, unter bestimmten Voraussetzungen auch schon ab 0,3 Promille. Eine Haftpflichtversicherung ist verpflichtend. Die Polizei empfiehlt darüber hinaus dringend, einen Helm zu tragen.

Gleichermaßen richtet sich der Appell an Autofahrerinnen und Autofahrer. Wer aufmerksam fährt, Kreuzungen und Einmündungen mit erhöhter Sorgfalt passiert und auf schwächere Verkehrsteilnehmende bewusst achtet, leistet einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung schwerer Verkehrsunfälle. Die Hauptunfallursachen der Statistik zeigen deutlich, dass viele Unfälle durch regelkonformes und rücksichtsvolles Verhalten vermeidbar wären. pol