Sicherungsverfahren: 28-Jährige soll Oma erstochen haben

dpa/lsw Lindau. Weil sie ihre Großmutter erstochen haben soll, muss sich eine 28-Jährige von heute an wegen mutmaßlichen Totschlags vor dem Landgericht Kempten verantworten. Die Enkelin soll im August 2018 mehrfach mit einem Küchenmesser auf die blinde und auf den Rollstuhl angewiesene 86-Jährige eingestochen haben. Auch ihrer Mutter rammte die Beschuldigte das Messer mit einer 14 Zentimeter langen Klinge in den Bauch. Der damals 55-Jährigen gelang es, ins Bad zu flüchten, die Tür abzusperren und die Polizei anzurufen. Sie überlebte die Tat schwer verletzt. Die drei Frauen lebten zusammen und es soll immer wieder zum Streit gekommen sein.

Sicherungsverfahren: 28-Jährige soll Oma erstochen haben

Justitia mit Taube. Foto: Arne Dedert/Archivbild

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Enkelin unter einer paranoiden Schizophrenie leide. In dem sogenannten Sicherungsverfahren geht es darum, ob die Beschuldigte zum Schutz der Allgemeinheit längerfristig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss.