„Sie sind ein freier Mann“: Prozess um Gruppenvergewaltigung

dpa/lsw Freiburg. Elf Männer sind vor dem Landgericht Freiburg angeklagt. Sie sollen vor einer Freiburger Diskothek eine 18-Jährige vergewaltigt haben. Dreien von ihnen kann dies jedoch nicht bewiesen werden, sagt die Staatsanwaltschaft. Der erste wird freigelassen, die beiden anderen könnten demnach bald folgen.

„Sie sind ein freier Mann“: Prozess um Gruppenvergewaltigung

Das Schild eines Justizbeamten, der im Gerichtssaal des Landgerichts steht, ist an seiner Kleidung befestigt. Foto: Patrick Seeger/Archiv

Nach der Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen vor einer Disco in Freiburg hat die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Vergewaltigung gegen drei der elf Angeklagten fallengelassen. Es fehlten eindeutige Beweise, sagte Staatsanwalt Thorsten Krapp am Mittwoch vor dem Landgericht Freiburg. Für Untersuchungshaft gebe es daher keine Grundlage mehr. Es bleibe der Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung, da die drei Männer am Tatort gewesen seien und der Frau nicht geholfen hätten. Gegen die acht weiteren Angeklagten werde der Vorwurf der Vergewaltigung aufrechterhalten. Von ihnen seien DNA-Spuren gefunden worden, zudem gebe es noch andere Beweise. Diese acht Männer sollten daher in Untersuchungshaft bleiben.

Einer der elf Angeklagten kam am Mittwoch, genau elf Monate nach seiner Verhaftung, auf freien Fuß. „Sie sind ein freier Mann“, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin, als dem 25 Jahre alten Mann aus Syrien Handschellen und Fußfesseln abgenommen wurden. Den im Oktober vergangenen Jahres ausgestellten Haftbefehl gegen ihn hob das Gericht am Mittwoch mit sofortiger Wirkung auf. Der Mann quittierte dies im Gerichtssaal mit sichtlicher Freude.

Das Gericht folgte mit der Entscheidung dem Antrag des Pflichtverteidigers des Mannes. Dennoch bleibt der 25-Jährige, wie alle anderen auch, Angeklagter in dem Prozess, stellte der Richter klar, da dort auch der Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung verhandelt werde.

Zwei weitere Angeklagte könnten ebenfalls bald freikommen, sagte Staatsanwalt Krapp. Auch bei ihnen fehlten sichere Erkenntnisse, die den Vorwurf der Vergewaltigung belegten. Ihre beiden Verteidiger beantragten am Mittwoch das Ende der Untersuchungshaft, die Staatsanwaltschaft unterstützte dies. Das Gericht werde in den nächsten Tagen entscheiden, sagte Richter Bürgelin.

Angeklagt in Prozess sind elf Männer von 18 Jahren bis 30 Jahren - die meisten von ihnen sind Flüchtlinge - wegen Vergewaltigung oder unterlassener Hilfeleistung. Ihnen wird vorgeworfen, Mitte Oktober 2018 die 18-Jährige nachts in Freiburg nach einem Discobesuch in einem Gebüsch vor der Diskothek vergewaltigt zu haben oder ihr nicht geholfen zu haben. Sie bestreiten dies oder schweigen zu den Vorwürfen.

„Es ist ein sehr dynamisches Verfahren“, sagte der Staatsanwalt. Einige der Anklagevorwürfe basierten auf Zeugenaussagen, die sich in dem Prozess als fragwürdig herausgestellt hätten. Darauf reagiere die Staatsanwaltschaft, indem sie Vorwürfe gegen einzelne Angeklagte fallenlasse. An der Tat selbst und den Vergewaltigungsvorwürfen gegen acht der elf Angeklagten bestünden keine Zweifel. Es müsse in dem Prozess jedoch jedem einzelnen Angeklagten nachgewiesen werden, dass und wie er beteiligt gewesen sei. Dies mache das Verfahren schwierig und für alle Beteiligten nicht absehbar.

Einige der Verteidiger geben an, die Frau habe Sex gewollt. Die Polizei widerspricht: Laut den Ermittlern wurde die 18-Jährige bei der Tat verletzt. Sie sei mit Gewalt festgehalten und zu Sex gezwungen worden. Den Angaben der Polizei und Staatsanwaltschaft zufolge hatte sie zuvor Drogen genommen und konnte sich daher nicht wehren.

Es war der 13. Verhandlungstag in dem Strafprozess, der Ende Juni begonnen hat. Dieser wird nach Angaben eines Gerichtssprechers am 14. Oktober mit der Vernehmung von Zeugen fortgesetzt. Er wird laut Gericht bis ins nächste Jahr dauern. Einen Termin für mögliche Urteile gibt es den Angaben zufolge noch nicht (Az. 6 KLs 181 Js 1138/19 AK 2/19 und 6 KLs 181 Js 35640/18 AK 3/19).