Die Männer wollen die Verurteilung des Amtsgericht Schwäbisch Gmünd nicht akzeptieren und gehen beim Landgericht Ellwangen in Berufung.
Von Michael Scheifele
Drei junge Männer (21 und 22 Jahre alt) müssen sich am 19. November vor dem Landgericht Ellwangen in einem Berufungsverfahren verantworten, weil sie an einem Abend im August 2025 in der Innenstadt von Schwäbisch Gmünd „Sieg Heil“ gerufen haben sollen. Das teilt das Landgericht Ellwangen mit. Laut Anklage war die Innenstadt zu diesem Zeitpunkt belebt. Die Männer seien demnach alkoholisiert auf dem Weg zu einer Gaststätte gewesen.
Angeklagte sollen „Ausländer raus“ gesungen haben
Das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd verurteilte zwei der Männer im Mai zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro und den dritten Angeklagten zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 60 Euro. Doch dagegen haben sie nun Berufung eingelegt.
Was im Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht ebenfalls eine Rolle spielte: Bevor die Angeklagten zur Gaststätte gelaufen sind, sollen sie aus dem Auto lautstark „Ausländer raus“ zum Song „L’Amour toujours“ von Gigi D’Agostino gesungen haben – ebenfalls in der Gmünder Innenstadt.
Das sei zwar nicht der Grund für die Verurteilung gewesen, aber das Gmünder Gericht habe sein Argument einer „fremdenfeindlichen Tat“ auch darauf gestützt. Ebenso sollen die Angeklagten eine nationalsozialistische Grußformel verwendet haben.
Strafen bei verfassungsfeindlichen Kennzeichen
Der Straftatbestand der Anklage lautet nun wiederholt „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“. Wer in Deutschland Symbole oder Parolen von verbotenen oder verfassungsfeindlichen Organisationen öffentlich zeigt oder verbreitet, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.
Das gilt nicht nur für das offensichtliche Zeigen etwa von Fahnen, Abzeichen oder bestimmten Grußformen, sondern auch dann, wenn solche Inhalte hergestellt, gelagert oder verbreitet werden – etwa über soziale Medien oder andere Veröffentlichungen. Entscheidend ist: Auch Zeichen, die den verbotenen Symbolen stark ähneln und leicht verwechselt werden können, fallen unter das Verbot.
Der Party-Hit „L’Amour toujours“ machte in den vergangenen Jahren immer wieder Schlagzeilen, da der Song zunehmend von rechtsextremen Kreisen vereinnahmt wird. Zum Beispiel ging im Jahr 2024 ein Video von Partygästen im Pony Club auf Sylt viral, die zu dem Lied ausländerfeindliche Nazi-Parolen grölten.