Der TÜV darf rein rechtlich gesehen nicht überzogen werden.
Von Lukas Böhl
Ein Blick auf die TÜV-Plakette am hinteren Nummernschild verrät, wann die nächste Hauptuntersuchung (HU) fällig ist. Die Zahl in der Mitte steht für das Jahr, die Zahl ganz oben für den Monat. Spätestens bis zum Ende dieses Monats muss das Fahrzeug zur Untersuchung.
Doch was passiert, wenn man den Termin verpasst? Laut TÜV ist das Überziehen der Hauptuntersuchung grundsätzlich nicht erlaubt. Allerdings droht bei einem gewöhnlichen Pkw nicht sofort ein Bußgeld.
Bis zu zwei Monate überzogen: Kein Bußgeld
Wer mit seinem Auto den TÜV-Termin um weniger als zwei Monate überschreitet, muss bei einer Verkehrskontrolle normalerweise noch kein Bußgeld bezahlen. Das bedeutet allerdings nicht, dass Autofahrer den Termin offiziell um zwei Monate verschieben dürfen.
Die Hauptuntersuchung ist bereits ab dem ersten Tag nach Ablauf des auf der Plakette angegebenen Monats überfällig. Je länger Fahrzeughalter den Termin hinauszögern, desto teurer kann es werden.
Diese Strafen drohen bei abgelaufenem TÜV
Bei einem gewöhnlichen Pkw richten sich die Sanktionen danach, wie lange die Hauptuntersuchung überzogen wurde:
Für bestimmte andere Fahrzeugarten, insbesondere Fahrzeuge mit vorgeschriebener Sicherheitsprüfung, gelten strengere Regelungen.
Nach zwei Monaten wird auch die Untersuchung teurer
Neben möglichen Bußgeldern müssen Autofahrer mit weiteren Kosten rechnen. Wird die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überzogen, ist eine vertiefte Prüfung vorgeschrieben.
Wie TÜV Rheinland erklärt, wird dafür ein Aufschlag von 20 Prozent auf die reguläre HU-Gebühr fällig. Selbst wer bei einer Verkehrskontrolle ohne Bußgeld davonkommt, kann bei der späteren Untersuchung also mehr bezahlen müssen.
Was passiert bei einem Unfall mit abgelaufenem TÜV?
Besonders unangenehm kann eine überzogene Hauptuntersuchung nach einem Verkehrsunfall werden. Zwar erlischt der Versicherungsschutz nicht automatisch, nur weil die TÜV-Plakette abgelaufen ist. Wird jedoch festgestellt, dass ein technischer Mangel zum Unfall beigetragen hat, können versicherungsrechtliche Konsequenzen drohen.