Das Verfassungsgericht hat die Vorgabe gemacht, jetzt muss das Innenministerium handeln. Um die Besoldung seiner Beamten anzupassen, muss der Bund zusätzlich sehr viel Geld in die Hand nehmen.
Deutschlands Beamte kosten den Staat jährlich hohe zweistellige bis dreistellige Milliardenbeträge.
Von Markus Brauer
Der ohnehin schon auf Kante genähte Bundeshalt wird weiter belastet. Das Bundesinnenministerium hat einem Medienbericht zufolge einen Gesetzentwurf zur Beamtenbesoldung vorgelegt.
Warum wird die Beamtenbesoldung angepasst?
Aufgrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu einer angemessenen Bezahlung der Beamten soll eine neue Besoldungsstruktur umgesetzt werden. 2026 und 2027 würde dies zu Mehrkosten von 6,912 Milliarden Euro führen, plus weiteren 707 Millionen Euro rückwirkend für 2025, wie es in einer Prognose im Entwurf des Innenministeriums heißt, der dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“ vorliegt. Danach dürften sich die Kosten weiter erhöhen.
Deutschlands Beamte kosten den Staat jährlich hohe zweistellige bis dreistellige Milliardenbeträge. Insgesamt verschlingen Personal- und Versorgungskosten (inklusive aktiver Beamte) einen wesentlichen Teil der staatlichen Haushalte, wobei die langfristigen Versorgungslasten auf über 800 Milliarden Euro geschätzt werden.
Wie viele Beamte gibt es in Deutschland?
Warum sind Beamte keine Arbeitnehmer?
Beamte sind keine Arbeitnehmer, weil sie gegenüber ihrem Dienstherrn, den staatlichen Behörden, in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Dadurch haben sie Anspruch auf besondere Fürsorge seitens des Staates.
Was kostet das Beamtentum?
Warum zahlen Beamte nicht in die Rentenkasse ein?
Beamte in Deutschland zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein, weil sie ein eigenes Versorgungssystem haben: die sogenannte Beamtenversorgung. Dieses System basiert auf dem sogenannten Alimentationsprinzip, das Beamten im Ruhestand ein lebenslanges Ruhegehalt garantiert, das sich am letzten Grundgehalt und an der Dienstzeit orientiert. Die Pensionen werden direkt aus den Haushaltsmitteln des Staates (Bund, Länder, Kommunen) gezahlt, nicht aus einem Kapitalstock oder durch Beiträge der Beamten selbst.