Mit der Tarifeinigung vom 6. April 2025 erhalten die rund 2,5 Millionen Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen nicht nur mehr Geld, sondern auch mehr Urlaub.
Beamte können sich über mehr Urlaub freuen.
Von Lukas Böhl
Ab dem 1. Januar 2027 haben alle Tarifbeschäftigten Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaubstag - und auf das so genannte "Zeit-statt-Geld-Modell". Bei einer Fünf-Tage-Woche steigt der gesetzliche Urlaubsanspruch damit auf insgesamt 31 Tage im Jahr. Auch Auszubildende und Praktikanten profitieren von dieser Regelung.
Zeit-statt-Geld-Modell
Schon ab dem Jahr 2026 kommt eine weitere Entlastung: Viele Beschäftigte erhalten dann die Möglichkeit, einen Teil ihrer Jahressonderzahlung (JSZ) in zusätzliche freie Tage umzuwandeln. Maximal drei Umwandlungstage sind pro Jahr möglich. Damit können Beschäftigte selbst entscheiden, ob sie das zusätzliche Geld oder mehr Freizeit bevorzugen.
Die Umwandlung folgt einem festen Rechenschlüssel. Ein freier Tag entspricht rund 5,4 Prozent der Jahressonderzahlung. Wer alle drei möglichen Umwandlungstage nutzt, verzichtet also auf etwa 16 Prozent des Sonderbetrags.
Nicht alle profitieren gleichermaßen
Von der neuen Umwandlungsregelung profitieren vor allem Beschäftigte in Verwaltungen und kommunalen Kitas. Wer hingegen im stationären Bereich – etwa in kommunalen Heimen – arbeitet, ist davon ausgeschlossen. Für diese Gruppen wurde als Ausgleich die Jahressonderzahlung erhöht. Konkret steigt sie für die Entgeltgruppen S 2 bis S 9 auf 90 Prozent.
Für andere Beschäftigtengruppen im öffentlichen Dienst gibt es ebenfalls Erhöhungen: Die Jahressonderzahlung steigt ab 2026 beim Bund auf 95 Prozent (Entgeltgruppen 1 bis 8), auf 90 Prozent (9a bis 12) und auf 75 Prozent (13 bis 15). In den kommunalen Verwaltungen steigt sie einheitlich auf 85 Prozent.
Die bereits 2022 eingeführten Regenerationstage und Umwandlungsoptionen im Sozial- und Erziehungsdienst bleiben bestehen. Zusätzlich wird das Modell der Langzeitkonten erweitert. Künftig können auch auf betrieblicher Ebene Zeitguthaben angespart werden – nicht nur über individuelle Absprachen. Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sollen künftig klare Regelungen enthalten, etwa zur Übertragbarkeit oder zur Auszahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.