Soldat bricht bei Geländemarsch zusammen: Klage gegen Bund

dpa Bonn. Ein Bundeswehrsoldat hat die Bundesrepublik Deutschland auf Schmerzensgeld verklagt, weil er bei einem Geländemarsch zusammengebrochen ist. Der 33-Jährige fordere insgesamt 60 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld, sagte ein Sprecher des Bonner Landgerichts am Freitag. Der 33-jährige Hauptfeldwebel aus Baden-Württemberg war im Ausbildungszentrum Hammelburg (Bayern) bei dem Marsch im Rahmen eines freiwilligen Einzelkämpferlehrgangs kollabiert und musste operiert werden. Ein halbes Jahr war er den Angaben zufolge nicht einsatzfähig. Der Fall soll im September vor der 1. Zivilkammer verhandelt werden.

Soldat bricht bei Geländemarsch zusammen: Klage gegen Bund

Die Statue der Justitia steht im Gegenlicht der Sonne. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Der Kläger wirft dem Bund - als Dienstherrn des Verteidigungsministeriums - Amtspflichtverletzung vor: Der Ausbilder habe vorsätzlich gehandelt, als er an dem heißen Tag - 30 Grad im Schatten - nach einem Gepäcklauf mit zehn Kilogramm Gewicht noch einen drei Kilometer langen Rückmarsch angeordnet habe. Wegen mangelnder Trinkpausen und der extremen Hitze sei es zu einem Kreislaufzusammenbruch und zur Überhitzung des Körpers gekommen, außerdem zu einer Lähmung und Verhärtung der Oberschenkel, die notfallmäßig operiert werden mussten.

Nach Ansicht des Bundes lag kein Vorsatz vor. Der Kläger sei ein erfahrener Soldat, der gewusst habe, worauf er sich einlasse. Er hätte den Marsch jederzeit abbrechen können.

Ein Strafverfahren gegen den Ausbilder wegen fahrlässiger Körperverletzung war bereits 2018 vor dem Amtsgericht Bad Kissingen gegen eine Geldauflage von 2400 Euro eingestellt worden.