Soldat bricht bei Marsch zusammen: Gericht verhandelt Klage

dpa Bonn. Nach einem körperlichen Zusammenbruch bei einem Geländemarsch klagt ein Bundeswehrsoldat aus Baden-Württemberg am heutigen Mittwoch gegen die Bundesrepublik Deutschland. Er fordert nach Angaben des Landgerichts insgesamt 60 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Soldat bricht bei Marsch zusammen: Gericht verhandelt Klage

Die Statue der Justitia steht im Gegenlicht der Sonne. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Der 33-Jährige wirft dem Bund - als Dienstherrn des Verteidigungsministeriums - demnach Amtspflichtverletzung vor: Der Ausbilder habe vorsätzlich gehandelt, als er an dem heißen Tag - 30 Grad im Schatten - nach einem Gepäcklauf mit zehn Kilogramm Gewicht noch einen drei Kilometer langen Rückmarsch angeordnet habe. Wegen mangelnder Trinkpausen und der Hitze sei es zu einem Kreislaufzusammenbruch und zur Überhitzung des Körpers gekommen, außerdem zu einer Lähmung der Oberschenkel. Das Ganze hatte sich im Rahmen eines Bundeswehr-Lehrgangs am Ausbildungszentrum Hammelburg in Bayern abgespielt.

Laut früheren Angaben ist der Bund der Ansicht, dass kein Vorsatz vorlag. Der Kläger sei ein erfahrener Soldat, der gewusst habe, worauf er sich einlasse. Er hätte den Marsch jederzeit abbrechen können. Ein Bundeswehr-Sprecher erläuterte: „Der Lehrgang stellt höchste Anforderung an die physische Belastbarkeit der Lehrgangsteilnehmer. Die Teilnahme ist freiwillig und das Nicht-Bestehen hat für die Soldaten keine laufbahnrelevanten Folgen.“

Ein Strafverfahren gegen den Ausbilder wegen fahrlässiger Körperverletzung war bereits 2018 vor dem Amtsgericht Bad Kissingen gegen eine Geldauflage eingestellt worden.