Soldat will lange Haare tragen - Gericht lehnt Beschwerde ab

dpa Leipzig.

Weil er als Soldat keine langen Haare tragen darf, hat sich ein Stabsfeldwebel mit der Bundeswehr vor Gericht auseinander gesetzt. Seine Beschwerde gegen den sogenannten Haar- und Barterlass der Truppe wurde vor dem 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig aber zurückgewiesen. Doch bedürfe die Regelung einer Überarbeitung, stellten die Richter fest. Der Soldat, wie er sagt Anhänger der Gothic-Szene, hielt die entsprechende Dienstvorschrift für diskriminierend, weil sie Frauen das Tragen langer Haare erlaube, Männern aber nicht.