Spahn verzichtet auf Verbot vonOnline-Apotheken

Spahn will Marktanteil von Medikamenten-Versandhandel auf fünf Prozent beschränken -

Berlin /AFP - Der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten soll nach dem Willen von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf fünf Prozent Marktanteil begrenzt, aber nicht wie im Koalitionsvertrag vorgesehen gänzlich verboten werden. Ein Versandhandelsverbot sei „europarechtlich und politisch unwägbar“, sagte Spahn am Dienstag in Berlin. Er betonte zugleich das Ziel, die Apotheken vor Ort zu stärken. Der Versandhandel müsse die Ausnahme und nicht die Regel sein. Spahn äußerte sich am Rande der Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), wo er seine Pläne vorstellte. Er fühle sich „ausdrücklich“ dem Ziel verpflichtet, über die Apotheken vor Ort die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln sicherzustellen. Dazu solle etwa der Nacht- und Notdienst besser honoriert werden. Auch sollten zusätzliche Dienstleistungen für Apotheker definiert und honoriert werden.

Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart: „Um die Apotheken vor Ort zu stärken, setzen wir uns für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten ein.“ Der Europäische Gerichtshof hatte 2016 die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente im grenzüberschreitenden Versandhandel gekippt; ausländische Versandapotheken dürfen deutschen Patienten Boni zahlen und so deren ­Zuzahlung zu Medikamenten verringern.