Sparverträge mit undurchsichtigen Zinsklauseln

Verbraucherzentralen werfen Sparkassen vor, bei langfristigen Sparverträgen mit variablen Zinsen falsch zu rechnen

Von Thomas Müncher

Stuttgart Die Verbraucherzentralen haben langfristige Sparverträge überwiegend von Sparkassen untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass Kunden Zinsen in Höhe von bis zu vierstelligen Eurobeträgen vorenthalten wurden. Die Prämiensparverträge zum Teil aus den 90er Jahren versprachen neben gestaffelten Prämien einen variablen Zinssatz von bis zu fünf Prozent pro Jahr. Wegen der Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) wurden die variablen Zinsen immer mehr gesenkt. Heute sind es oft nur noch 0,001 Prozent. Die Verbraucherzentralen Baden-Württemberg und Sachsen sowie die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (Bafin) kritisieren, dass bei vielen betroffenen Sparverträgen unklar sei, nach welchen Kriterien die Zinssenkungen erfolgen und dass diese zum Nachteil der Kunden ausfallen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat Hunderte solcher Sparverträge mit Hilfe von Wirtschaftskanzleien analysiert. Dabei stellte sie fest, dass die meisten Kunden viel zu wenig Zinsen bekommen haben. So hatte etwa ein Sparer im November 1993 einen Prämiensparvertrag bei der Erzgebirgssparkasse abgeschlossen. Monatlich zahlte er 100 D-Mark beziehungsweise 51,13 Euro ein, die anfängliche variable Verzinsung ­betrug fünf Prozent pro Jahr. Nach 25-jähriger Laufzeit kündigte die Sparkasse den ­Vertrag am 23. Januar 2018. Zuletzt betrug der Zins 0,001 Prozent pro Jahr.

Während der Vertragslaufzeit zahlte das Geldinstitut 2179 Euro Zinsen. Die Überprüfung durch die Experten ergab eine Differenz von insgesamt 4963 Euro. Wer einen langfristigen Sparvertrag hat, sollte sich die Zinsberechnung genau anschauen und Unklarheiten von der Bank erklären lassen, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Ist die Zinsberechnung transparent, lässt sich anhand der vom Bundesgerichtshof ­aufgestellten Kriterien prüfen, ob sie in ­Ordnung ist“, sagt Nauhauser.

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband wollte sich zu den Vorwürfen der Verbraucherzentralen nicht äußern. Offenbar sind auch viele Riester-Banksparpläne betroffen. „Es gibt deutschlandweit rund 700 000 solcher Verträge, etliche mit rechtswidrigen Zinsanpassungen“, erklärt Niels Nauhauser.

Wer einen langfristigen Sparvertrag hat, sollte sich bei Unklarheiten von seiner Bank beraten lassen