SPD-Chefin Esken fordert weitere Verbesserungen für Familien

dpa Berlin. Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken wirbt angesichts der Belastungen von Eltern in der Corona-Krise für das SPD-Modell einer Familienarbeitszeit.

SPD-Chefin Esken fordert weitere Verbesserungen für Familien

„Familienarbeitszeit könnte Eltern Mittel an die Hand geben, bei der Vereinbarung von Familie und Beruf eigene, selbstbestimmte Wege zu gehen“: SPD-Chefin Saskia Esken. Foto: Michael Kappeler/dpa

Konkret gehe es um „die Möglichkeit einer partnerschaftlich reduzierten Familienarbeitszeit“, wobei das verminderte Einkommen durch ein Familiengeld unterstützt werden solle, sagte Esken dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Ich setze darauf, dass auch die CDU/CSU die besondere Belastung der Familien in Zeiten von Corona nicht übersehen kann.“

Die SPD hatte schon 2013 in ihrem Wahlprogramm ein Modell vorgeschlagen, das es auch Eltern mit kleinen Einkommen ermöglichen soll, ihre Wochenarbeitszeit partnerschaftlich zu reduzieren. 2016 dann legte die damalige Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) ein Konzept vor, nach dem Eltern mit einem Familiengeld von 300 Euro monatlich die Vereinbarkeit von Kindern und Beruf erleichtert werden sollte. Konkret sollten Eltern, die ihre Arbeit auf 28 bis 36 Wochenstunden reduzieren, je 150 Euro im Monat vom Staat bekommen.

„Gerade in Zeiten von Corona, wo Kitas und Schulen aus Infektionsschutzgründen auch mittelfristig keine Vollzeitbetreuung anbieten werden, könnte die Familienarbeitszeit den Eltern Mittel an die Hand geben, bei der Vereinbarung von Familie und Beruf eigene, selbstbestimmte Wege zu gehen“, erklärte Esken nun.

Zur Ausweitung des Lohnersatzes für Eltern in der Corona-Krise sagte die SPD-Chefin: „Das wurde aber auch Zeit - denken jetzt sicher viele Eltern, wenn sie die Nachricht über die Verlängerung der Lohnfortzahlung wegen fehlender Kinderbetreuung hören.“ Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch beschlossen, die Lohnersatzzahlungen des Staates für Eltern auszuweiten, die wegen eingeschränkten Schul- oder Kitabetriebs nicht arbeiten können. Die Ausfallentschädigung soll künftig pro Elternteil für maximal zehn Wochen gezahlt werden.