Stadionneubau: KSC beantragt einstweilige Verfügungen

dpa/lsw Karlsruhe. Fußball-Zweitligist Karlsruher SC und die Stadt Karlsruhe treffen sich wegen des Stadionneubaus im Wildpark vor Gericht. Der KSC habe bereits am 12. August beim Landgericht Karlsruhe den Erlass von vier einstweiligen Verfügungen beantragt, teilte der Verein am Freitag mit. Damit solle verhindert werden, dass die Kommune beim Stadionneubau Fakten schaffe, die zu gravierenden Nachteilen für Zuschauer und Kunden des Clubs führen würden.

Stadionneubau: KSC beantragt einstweilige Verfügungen

Ein Luftbild zeigt das Wildparkstadion Karlsruhe (Baden-Württemberg). Foto: Uli Deck/Archivbild

In bisher zwei Güteverhandlungen mit der Stadt vor dem Landgericht sei noch keine Einigung erzielt worden, erklärten die Verantwortlichen des KSC um Präsident Ingo Wellenreuther. Den nächsten Gütetermin soll es laut einer Mitteilung der Kommune vom Freitag am 23. September geben.

Der KSC fordert von der Stadt unter anderem die Herausgabe des sogenannten „Totalunternehmervertrags“ zwischen der Kommune und der ausführenden Baufirma. Des weiteren gehe es um die Planung von 21 Kiosken am Stadion und den vom Verein geforderten Wegfall von Stützen im Business-Bereich. Zudem erklärte der Verein, dass die Stadt den Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung verhindere. Daher könne der KSC von ihm selbst zu finanzierende Sonderleistungen beim Stadionbau wie die Klimatisierung des Fanshops oder die Festverkabelung von Kamerapositionen weder planen noch ausführen lassen. Darauf habe der Verein jedoch einen Rechtsanspruch auf Grundlage des Pachtvertrags.

„Der KSC bedauert es außerordentlich, dass der Verein aufgrund des vertragswidrigen Verhaltens der Stadt Karlsruhe gezwungen ist, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um sowohl seine vertraglichen Rechte durchzusetzen als auch, um ein funktional taugliches und zeitgemäßes Stadion zu realisieren“, hieß es in der Mitteilung des KSC-Präsidiums und der Geschäftsführung der KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH.