Stadt fordert Aufhebung der Verordnung zum Feinstaubalarm

dpa/lsw Stuttgart. Der Feinstaubalarm in Stuttgart ist bald Geschichte. Eine entsprechende Verordnung vom Land gilt weiter. Unklar ist, wie es mit den Komfortkaminen weitergeht.

Stadt fordert Aufhebung der Verordnung zum Feinstaubalarm

Ein Feuer brennt in einem Holzofen. Foto: picture alliance / Bernd Weissbrod/dpa/Archivbild

Im Zuge der Abschaffung des Feinstaubalarms macht sich Stuttgart für eine Aufhebung der entsprechenden Verordnung für Komfortkamine durch das Land stark. Dies sagte eine Sprecherin der Kommune. Hintergrund ist folgender: Der Feinstaubalarm betrifft nicht nur Autofahrer, die an Alarmtagen aufgefordert werden, das Auto stehen zu lassen, sondern auch die Besitzer von Komfortkaminen, die ihren Kamin dann nicht nutzen dürfen. Zum Verbot von Kaminen, die nur als zusätzliche Wärmequelle dienen hatte das Land im Januar 2017 eine Verordnung erlassen. Die tritt eigentlich erst im April 2022 außer Kraft.

Die Sprecherin der Kommune sagte: „Nur das Land kann die Verordnung vorab aufheben.“ Die Stadt Stuttgart sei an die Verordnung gebunden. „Als Stadt gehen wir davon aus, dass das Land die Verordnung nach Abschaffung des Feinstaubalarms aufhebt. Hierzu stehen wir mit dem Land im Austausch.“ Der Feinstaub-Alarm wird Mitte April abgeschafft. Die jährlichen Grenzwerte wurden zum zweiten Mal in Folge eingehalten. Der Feinstaubalarm ist bundesweit einmalig und wurde 2016 eingeführt, um die Belastung mit dem Luftschadstoff in der Landeshauptstadt zu senken.

Der Alarm wird seitdem immer dann ausgelöst, wenn in Stuttgart an mindestens zwei Tagen hintereinander ein stark eingeschränkter Luftaustausch vorhergesagt wird. Dann wird die Bevölkerung aufgefordert, mit Bus und Bahn anstatt mit Autos zu fahren. Und Besitzer von Komfortkaminen dürfen diese dann nicht nutzen. Die Einhaltung der Anordnung wurde von der Kommune kontrolliert.

In der Feinstaubalarm-Saison 2017/18 kamen nach Angaben der Sprecherin 222 Kontrollstunden zusammen. Es gab 362 Beratungsgespräche. In der Feinstaubalarm-Saison 2018/19 waren es 276 Kontrollstunden. Im Vergleich zum Vorjahr habe es aber auch mehr Feinstaubalarmtage gegeben. 53 Beratungsgespräche wurden geführt. In jeder Saison wurden rund ein Dutzend Verstöße festgestellt. Bußgelder wurden nicht verhängt. Dies würde erst erfolgen, wenn sich die Bürger nach der aufklärenden Ansprache nachweislich wiederholt nicht an das Betriebsverbot hielten. Einen solchen Fall habe es bislang nicht gegeben, sagte die Stadtsprecherin.

Die FDP begrüßte die Forderung der Stadt. „Die grün-schwarze Landesregierung ist hier dringend gefordert, aktiv zu werden und den Bürgerinnen und Bürgern die Fähigkeit und Weitsicht zuzutrauen, nach eigenem Ermessen ihre Komfortöfen zu nutzen“, erklärte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Hans-Ulrich Rülke, am Samstag. „Klimaschutz darf niemals ein Vorwand für Ideologiepolitik sein, wie wir sie in der Landesregierung erleben.“