Sparpaket vorerst gestoppt

Steigen die Krankenkassenbeiträge 2026 erneut?

Das Sparpaket für stabile Krankenkassenbeiträge im neuen Jahr ist vorerst gestoppt. Was das für Millionen Versicherte bedeutet.

Steigen  die Krankenkassenbeiträge 2026 erneut?

Die Krankenkassenbeiträge sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Und 2026?

Von red/dpa

Für Millionen Versicherte gibt es vorerst keine Klarheit, ob die Krankenkassenbeiträge im neuen Jahr stabil bleiben können oder noch weiter steigen. Der Bundesrat schickte ein vom Bundestag beschlossenes Sparpaket in den Vermittlungsausschuss und hält die Umsetzung damit zunächst auf. Die Länder lehnen darin vorgesehene Ausgabenbremsen für die Kliniken ab, mit denen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) den Druck für erneute Anhebungen der Zusatzbeiträge zum 1. Januar 2026 auflösen will.

Der Widerstand der Länder richtet sich gegen Einsparungen von 1,8 Milliarden Euro bei den Krankenhäusern, die den Großteil des Sparpakets von insgesamt zwei Milliarden Euro ausmachen sollen. Dazu soll der Anstieg der Klinik-Vergütungen 2026 auf die tatsächlichen Kostensteigerungen begrenzt werden.

Warken: Schlechtes Signal für Wirtschaftsstandort Deutschland

Warken sagte, die Anrufung des Vermittlungsausschusses sei ein schlechtes Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Entscheidung werfe einen Schatten auf das gemeinsame Ziel, die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung insgesamt auf ein stabiles Fundament zu setzen, um Beitragserhöhungen zu vermeiden. Die Herausforderungen im nächsten Jahr könnten nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung gelingen. „Immer höhere Beiträge oder Steuerzuschüsse können dafür keine Lösung sein.“

In der Länderkammer wurde parteiübergreifende Ablehnung deutlich. Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) monierte, dass Einsparungen einseitig zulasten der Krankenhäuser gingen. Hessens Ministerin Diana Stolz (CDU) warnte, die Absenkung für 2026 werde zur neuen Basis für die Folgejahre. Dies führe zu einer dauerhaften finanziellen Schwächung. Der niedersächsische Ressortchef Andreas Philippi (SPD) kritisierte, den Kliniken werde ein kürzlich beschlossener Inflationsausgleich teils wieder genommen.

Zitterpartie bei Abstimmung

Die Abstimmung darüber, ob der Vermittlungsausschuss angerufen oder das Gesetz gebilligt werden soll, wurde nach der Aussprache auf das Ende der Sitzung verschoben. Grund war, dass die Bundesregierung mit Blick auf die Einwände der Länder noch eine Erklärung erarbeiten wollte, die während der laufenden Sitzung in der Länderkammer zu Protokoll gegeben werden sollte.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Georg Kippels (CDU), appellierte an die Länder, auf den Vermittlungsausschuss zu verzichten. Die Krankenkassen bräuchten ein klares Signal, sich beim Festsetzen der Zusatzbeiträge auf die geplanten Maßnahmen verlassen zu können. Auch Warken hatte vorab gewarnt, sollten die Regelungen infrage gestellt werden, würden die Kassen die entlastende Wirkung in den bis Mitte Dezember abzuschließenden Haushaltsplanungen nicht mehr berücksichtigen.

Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sprach von einem „offenen Misstrauensvotum“ gegen die Ministerin, deren Beitragssicherungsversprechen endgültig kollabiert sei. Der Vermittlungsausschuss bedeute jetzt zusätzliche Unsicherheit: „Haushalte müssen doppelt geplant, Verträge angehalten und Neuverhandlungen vorbereitet werden – weil die Ministerin ein Paket vorgelegt hat, das schon vor der Umsetzung implodiert“, sagte Dahmen der dpa.

Kassen müssen Zusatzbeiträge bald festlegen

Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte bereits in Aussicht gestellt, dass die Beiträge zur Krankenversicherung zum 1. Januar 2026 nicht steigen. Krankenkassen und Opposition warnten aber schon vor der Entscheidung im Bundesrat vor absehbaren Anhebungen der Zusatzbeiträge 2026, da viele Kassen Reserven auf vorgeschriebene Mindestwerte auffüllen müssen.

Direkt stabile Beiträge festlegen kann die Politik nicht. Über die Zusatzbeiträge für 2026 für ihre Versicherten entscheiden die Kassen je nach ihrer Finanzlage in den nächsten Wochen selbst. Im Schnitt liegt das Niveau derzeit bei 2,9 Prozent. Der gesamte Beitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, umfasst daneben den allgemeinen Satz von einheitlich 14,6 Prozent. Bei Anhebungen des Zusatzbeitrags haben Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Erst Anfang 2025 hatte es eine Welle kräftiger Erhöhungen gegeben.