Stiftung: Staatsanwälte sollen auf Pflegeheime achten

dpa/lsw Karlsruhe. Bei Ketteninfektionen mit dem Coronavirus in Pflegeheimen sollten die Staatsanwaltschaften nach Ansicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz auch ohne Anzeigen tätig werden. „Wenn in einer Einrichtung mehrere Pflegebedürftige zu Tode kommen, müssen die Strafverfolgungsbehörden genau hinschauen“, teilte Vorstand Eugen Brysch am Freitag in Karlsruhe mit. „Schließlich können auch fahrlässige Tötung, Körperverletzung oder Tötung durch Unterlassen vorliegen.“ Solche Delikte müssten auch ohne Anzeige verfolgt werden.

Stiftung: Staatsanwälte sollen auf Pflegeheime achten

Eine Pflegekraft geht in einem Pflegeheim mit einer älteren Dame über einen Korridor. Foto: Christoph Schmidt/dpa/Symbolbild

Deshalb seien jetzt die Generalstaatsanwälte der Länder gefordert. „Es gilt, die Staatsanwaltschaften vor Ort anzuhalten, bei mehreren Todesfällen in einem Pflegeheim Ermittlungen aufzunehmen.“ Das Strafrecht bringe zwar keine Lösung für die Krise, hilft nach Bryschs Überzeugung aber, Fehlverhalten aufzuzeigen und den Blick für künftiges Handeln zu schärfen.