Es sind Brückenbauer auf vier Pfoten: Wie ausgebildete Hunde Opfern von sexualisierter Gewalt im Gerichtssaal helfen – und warum der Rechtsstaat davon profitieren kann.
Hundeführerin Sabine Kubinski kniet im Stuttgarter Hospitalhof neben einem Therapiebegleithund. (Archivbild)
Von red/dpa/lsw
Opfer von Sexualdelikten sind oft schwer traumatisiert. Für Ermittler und Richter ist das eine Herausforderung. Aussagen fallen schwer, Vertrauen erst recht – vor allem Kindern und Jugendlichen. Manchmal helfen Vierbeiner, das Eis zu brechen: Speziell ausgebildete Hunde können bei Vernehmungen und vor Gericht Stress und Angst mindern und so die Aussagefähigkeit der Betroffenen stärken. Nun ist das den Angaben zufolge bundesweit erste Qualifizierungsprogramm für solche Hunde und ihre Hundeführer abgeschlossen worden.
In Baden-Württemberg sind sogenannte Vernehmungsbegleithunde bereits seit mehreren Jahren im Einsatz. Sie stehen Zeugen und Opfer bei Befragungen zur Seite, wirken beruhigend und geben Halt. Eingesetzt werden Hunde aber nicht nur in Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, sondern auch in Frauenhäusern oder bei der Resozialisierung von Gefangenen.
Hund als „sozialer Katalysator“
Der Hund könne als „sozialer Katalysator“ helfen, eine tragfähige Arbeitsbeziehung zu hilfsbedürftigen Menschen aufzubauen, schreibt das gemeinnützige Unternehmen Präventsozial, das hinter dem Projekt steht. „Besteht eine Affinität zu Hunden, wirken diese nachweislich blutdrucksenkend sowie puls- und atmungsregulierend.“
Das neue Qualifizierungsprogramm ist laut Landesjustizministerium das erste seiner Art in Deutschland. Justizministerin Marion Gentges (CDU) will die Details am Dienstag gemeinsam mit Praktikern vorstellen.
Die Hunde werden gezielt für den Einsatz im Gerichtssaal geschult. Zum Programm gehören Theorieeinheiten, praktische Übungen – und eine Abschlussprüfung. Perspektivisch soll das Angebot landesweit ausgebaut werden. In Zusammenarbeit mit einer Tierärztin wird dabei auf einen tierschutzgerechten Einsatz der Hunde geachtet.
„Wenn für den Zeugen eine entspanntere Atmosphäre und mehr Sicherheit geschaffen werden kann, gewinnt auch der Rechtsstaat – weil wir für die Richter eine qualitativ bessere Aussage erhalten können“, sagt eine Sprecherin des Justizministeriums.
Gefragt ist ein ruhiges Wesen
„Es braucht dazu Hunde, die vom Temperament her etwas gediegener sind“, sagt Sabine Kubinski, Hundeführerin bei Präventsozial. Die Begleitung von Vernehmungen bringe besondere Anforderungen mit sich. Entscheidend sei, dass der Hund die Aussage nicht störe – auch dann nicht, wenn starke Emotionen im Raum hochkochten. Das Tier müsse Ruhe ausstrahlen.
Meist liegen die Hunde auf einer Decke neben den Zeugen oder Opfern und dienen als „Ankerpunkt“, erläutert Kubinski. Die Befragten halten die Leine oder streicheln das Fell. Gerade Sexualdelikte seien oft mit Scham behaftet. „Es kann schwierig sein, anderen Menschen bei der Aussage in die Augen zu schauen.“ Dann könne der Blick auf den Hund helfen.
Willkommene Ablenkung
Auch bei Wartezeiten oder Verhandlungspausen am Gericht spielten die Tiere eine wichtige Rolle. „Ein Hund ist da Gold wert, kann Leichtigkeit reinbringen“, sagt Kubinski. Der Schwerpunkt des Projekts liege auf Kindern und Jugendlichen sowie besonders schutzbedürftigen Erwachsenen, etwa Menschen mit geistiger Beeinträchtigung. Voraussetzung sei stets eine grundlegende Affinität zu Hunden.