Streit: Gericht entscheidet zugunsten der Uni Heidelberg

dpa/lsw Mannheim. Ein US-basiertes Unternehmen hat im Rechtsstreit um Patente mit der Universität Heidelberg eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Mannheim wies die Klage einer pharmazeutischen Firma ab, die Anteile an Patenten der Universität und dem Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) für einen Wirkstoff eingefordert hatte. Nach Angaben des Gerichts vom Freitag konnte das Unternehmen aber nicht hinreichend beweisen, dass die Substanz zur Diagnose und Therapie von Prostatakrebs seine Erfindung sei. Die Beklagten hatten ins Feld geführt, eine DKFZ-Mitarbeiterin habe die Substanz ohne Rückgriff auf Vorarbeiten der Klägerin erfunden. Es handele sich um eine Doppelerfindung. Dies konnte die Firma aus Sicht der 2. Zivilkammer nicht widerlegen.

Hochschule und DKFZ hatten Patentanmeldungen für die Substanz an mehreren Patentämtern eingereicht. Das Urteil (Az.: 20149/18) ist nicht rechtskräftig. Die nächste Instanz wäre das Oberlandesgericht Karlsruhe.