Streit um Corona-Auflagen für Messen

dpa/lsw Stuttgart. Messeveranstalter kritisieren Medienberichten zufolge die Corona-Bestimmungen als ungerecht und fühlen sich benachteiligt im Vergleich zum Einzelhandel. Sie beschweren sich darüber, dass sie bei Ausstellungen mit mehr als 500 Personen ab der geplanten Öffnung am 1. September pro Besucher zehn Quadratmeter Mindestfläche garantieren müssen, während für den Einzelhandel ab dem 1. Juli keine Mindestfläche mehr vorgesehen ist, wie „Mannheimer Morgen“ und „Heilbronner Stimme“ (Freitag) berichten.

Streit um Corona-Auflagen für Messen

Besucher in der Messe Stuttgart. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

„Diese Regelungen sind in meinen Augen so nicht konsistent und würden zu einer Ungleichbehandlung der heimischen Messewirtschaft führen“, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) den Blättern. Für Messen müssten die gleichen Vorgaben gelten wie zum Beispiel für den Handel. Sie kündigte daraufhin Gespräche mit Sozialminister Manne Lucha (Grüne) an.

Im Sozialministerium zeigte man sich überrascht angesichts der Äußerungen von Hoffmeister-Kraut. Die entsprechende Messe-Verordnung sei am Dienstag einvernehmlich vom Kabinett beschlossen worden, auch mit Zustimmung der Wirtschaftsministerin, teilte ein Sprecher mit. „Deswegen sind wir doch sehr verwundert, dass jetzt offenbar nachträglich Kritik an dem gemeinsam Beschlossenen laut wird.“

Insbesondere für Großveranstaltungen wie Messen bestehe aus infektiologischer Sicht allgemein ein höheres Risiko, so dass eine Beschränkung der Teilnehmerzahl durch die Zehn-Quadratmeter-Grenze für erforderlich erachtet wurde, heißt es aus dem Sozialministerium. Demgegenüber werde „die Festschreibung einer verbindlichen Obergrenze für den Einzelhandel für nicht praktikabel erachtet“. Über die Abstandsregel werde dort indirekt weiterhin eine Mindestfläche vorgegeben.