Streit um verdeckte Schockbilder könnte zum EuGH gehen

dpa Karlsruhe. Raucherbeine und schwarze Lungen auf den Schachteln sollen Zigarettenkäufer abschrecken. Im Automaten an der Supermarktkasse sind die Schockbilder aber oft gar nicht zu sehen. Eine Nichtraucher-Initiative streitet für ein Grundsatz-Urteil.

Müssen die Schockbilder auf Zigarettenschachteln schon im Automaten zu sehen sein? Diese Frage beschäftigt seit Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH), wird voraussichtlich aber auf europäischer Ebene geklärt. Die obersten deutschen Zivilrichter erwägen, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzuschalten, wie sich in der Verhandlung in Karlsruhe abzeichnete. Die Entscheidung soll in den nächsten Wochen verkündet werden. (Az. I ZR 176/19)

Das Verfahren angestoßen hat die Nichtraucher-Initiative Pro Rauchfrei. Der Verein ärgert sich über die Ausgabeautomaten, die an vielen Supermarktkassen stehen. Die Aufdrucke mit Raucherbeinen und schwarzen Lungen sind von außen nicht zu sehen. Erst wenn der Kunde sich per Tastendruck für eine Marke entscheidet, fällt die Packung aufs Band. Um das grundsätzlich überprüfen zu lassen, hat der Verein den Betreiber zweier Edeka-Märkte in München verklagt.

Nach der deutschen Verordnung dürfen die Warnhinweise „zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens, einschließlich des Anbietens zum Verkauf“ nicht verdeckt werden. Die Vorschrift beruht auf einer EU-Richtlinie. Dort steht, dass die Aufdrucke nicht „durch Steuerzeichen, Preisaufkleber, Sicherheitsmerkmale, Hüllen, Taschen, Schachteln oder sonstige Gegenstände verdeckt“ werden dürfen. Was mit Automaten ist, ist unklar. Das wollen die BGH-Richter jetzt den EuGH klären lassen.

Die Münchner Gerichte hatten mit den Automaten kein Problem: Der Kunde habe vor dem Zahlen noch ausreichend Zeit, sich die Schachtel anzuschauen, solange sie auf dem Kassenband liege, meinten sie.

Der BGH-Anwalt von Pro Rauchfrei nannte das lebensfremd. Kaum jemand werde die Kassiererin bitten, die Schachtel zurückzulegen, wenn sich dahinter in der Schlange die anderen Kunden stauten.

Der BGH-Anwalt des Supermarkt-Betreibers verteidigte die Automaten. Sie sorgten dafür, dass die Kassiererin jeden Kauf einzeln freigeben müsse. Das diene auch dem Schutz von Minderjährigen.