Streit um Wahlkampfhilfe für Meuthen beschäftigt OVG

dpa/lsw Berlin. Der Streit um fragwürdige Wahlkampfhilfe für AfD-Parteichef Jörg Meuthen beschäftigt nun das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg. Wie angekündigt hat die AfD Berufung gegen ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts eingelegt, wie eine Sprecherin des OVG am Dienstag bestätigte. Bis es in der Sache zu einer Entscheidung komme, werde es aber noch dauern. Laut Gericht war die Berufung bereits Ende Februar eingegangen.

Streit um Wahlkampfhilfe für Meuthen beschäftigt OVG

Jörg Meuthen, Vorsitzender der AfD-Bundestagsfraktion. Foto: Paul Zinken/dpa/Archivbild

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte im Januar eine Klage der AfD gegen eine von der Bundestagsverwaltung verhängte Strafzahlung in Höhe von knapp 270 000 Euro abgewiesen. Dabei ging es um Werbeaktionen für Meuthen, die von der Schweizer Goal AG im baden-württembergischen Landtagswahlkampf 2016 organisiert worden waren. Nach Auffassung des Gerichts war das eine illegale Parteispende. Meuthen hätte sich, bevor er das Hilfsangebot annahm, vergewissern müssen, wer als Geldgeber dahinterstecke, urteilte die Kammer in erster Instanz.

Geschäftsführer der Goal AG ist Alexander Segert, den Meuthen als guten Bekannten bezeichnete. Meuthen will erst im August 2018 erfahren haben, dass die Wahlkampfhilfe damals kein von Segert selbst finanzierter „Freundschaftsdienst“ war.

Ebenfalls noch offen ist das Parallelverfahren am Berliner Verwaltungsgericht in einem ähnlich gelagerten Fall um eine strittige Plakatkampagne für den heutigen AfD-Abgeordneten im Europaparlament Guido Reil. Darin geht es um - aus Bundestagssicht - rechtswidrige Zuwendungen im nordrhein-westfälischen Landtagswahlkampf 2017 von 44 500 Euro und um eine Strafzahlung von 133 500 Euro.