Streit um zweites Diesel-Verfahren möglicherweise beim BGH

dpa/lni Stuttgart. Der Streit um ein eigenes Diesel-Musterverfahren für Aktionäre der VW-Holding Porsche SE könnte demnächst auch den Bundesgerichtshof beschäftigen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte die Eröffnung eines solchen Verfahrens im März abgelehnt - dagegen wurde nun in Karlsruhe Beschwerde eingelegt, wie aus einem Eintrag im Bundesanzeiger hervorgeht. Sofern es dabei bleibt und die Beschwerde nicht zurückgezogen wird, müssten die obersten deutschen Zivilrichter klären, ob ein zweites Verfahren möglicherweise doch zulässig ist.

Streit um zweites Diesel-Verfahren möglicherweise beim BGH

Schriftzug „Diesel“ auf einem Wagen vor der Spiegelung eines Porsche-Logos. Foto: Christoph Schmidt/Archiv

Die Stuttgarter Richter hatten entschieden, dass die Klagen von Aktionären, die Schadenersatz von der Porsche SE fordern, dem bereits laufenden Verfahren in Braunschweig zugeordnet werden müssen, wo die Porsche SE neben VW ohnehin zu den Beklagten zählt (Az. 20 Kap 2/17). Dort wird seit vergangenem September geprüft, ob Anleger zu spät über den Dieselskandal und dessen finanzielle Folgen informiert wurden und ihnen deshalb Schadenersatz zusteht. VW und die Porsche SE weisen den Vorwurf zurück.