Strobl pocht auf Ausnahme von Berlin für Südwest-Polizisten

dpa/lsw Stuttgart. Im Streit um die Entsendung von Bereitschaftspolizisten nach Berlin verlangt Innenminister Thomas Strobl (CDU) vom dortigen Innensenator Andreas Geisel (SPD) eine schriftliche Zusicherung, dass das neue Berliner Antidiskriminierungsgesetz nur für Bedienstete des Landes Berlin gilt. Darauf hätten sich alle Innenminister von CDU und CSU sowie Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verständigt. „Bevor wir das nicht schwarz auf weiß lesen, schicken wir keine Polizei mehr nach Berlin“, teilte Strobl am Donnerstag am Rande der Innenministerkonferenz in Erfurt mit. „Es geht nicht nur um Schadensersatzansprüche, es geht mir vor allem darum, dass unsere Polizistinnen und Polizisten nicht dem Generalverdacht der Diskriminierung und des Rassismus ausgesetzt werden.“

Strobl pocht auf Ausnahme von Berlin für Südwest-Polizisten

Thomas Strobl (CDU), Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration von Baden-Württemberg. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Der Grünen-Landesvorsitzende Oliver Hildenbrand nannte Strobls Äußerungen undifferenziert. „Ein Landesantidiskriminierungsgesetz ist ein Gesetz gegen Diskriminierung und Ungleichbehandlung, kein Gesetz gegen Polizistinnen und Polizisten“, sagte er. Es liege im Interesse aller Beteiligten, dass in schwierigen Situationen hingeschaut wird und dass Vorwürfe aufgeklärt werden.

Die gegenseitige Unterstützung der Länder in der Polizeiarbeit hat eine lange Tradition in Deutschland und ist gerade bei Großlagen mit vielen Einsatzkräften oder über längere Zeiträume unverzichtbar. Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz, kurz LADG, soll die Menschen in Berlin besser vor behördlicher Diskriminierung schützen. Es soll Klagen - etwa gegen Polizisten oder eine Ticketkontrolle in der U-Bahn - erleichtern, sofern bestimmte Diskriminierungsmerkmale verletzt wurden, darunter Geschlecht, Weltanschauung, sozialer Status oder rassistische Zuschreibungen.