Innenminister: Neue Regeln werden weitgehend eingehalten

dpa/lsw Stuttgart. Das Land hat die Regeln im Kampf gegen das Coronavirus verschärft und auch kleinere Versammlungen weitgehend untersagt. Mit Spannung wurde erwartet, ob sich vor allem jüngere Menschen daran halten würden. Der Innenminister zieht eine erste Bilanz.

Innenminister: Neue Regeln werden weitgehend eingehalten

Thomas Strobl (CDU, 2.v.l) bei einem Termin. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Am ersten Tag der schärferen Einschränkungen selbst für Versammlungen hat sich Innenminister Thomas Strobl zurückhaltend zufrieden geäußert. „Die strengen Maßnahmen machen nur Sinn, wenn sie auch befolgt werden“, sagte der CDU-Politiker am Samstag der Deutschen Presse-Agentur. „Mein erster Eindruck ist: Das ist überwiegend der Fall.“

Nach einer neuen Regelung sind Menschenansammlungen auf öffentlichen Plätzen mit mehr als drei Personen nicht mehr erlaubt. Ausnahmen gibt es für Familien und Paare. Gaststätten und Restaurants müssen schließen. Essen zum Mitnehmen ist weiter erlaubt. Verstöße können nach Angaben Strobls mit Bußgeldern bis zu 25 000 Euro und auch mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden. Die Regeln waren verschärft worden, weil sie von zu vielen Menschen nicht beachtet worden waren. Ziel ist es vor allem, die Infektionsketten zu durchbrechen und das Tempo der Ansteckungen zu drosseln.

Nach Angaben des Innenministeriums waren am Samstag rund 500 Polizistinnen und Polizisten für Kontrollen auf der Straße. „Insgesamt wurden dabei von der Polizei weniger Personen im öffentlichen Raum festgestellt als an den Vortagen“, sagte Strobl. Kleinere Gruppen seien unmittelbar nach Mitternacht aufgelöst worden. Die Gastronomie habe sich bis auf wenige Ausnahmen im Wesentlichen an die Vorgaben gehalten. Sogenannte Corona-Partys seien nicht mehr festgestellt worden.

Zuvor hatte unter anderem die Mannheimer Polizei von „kleineren und größeren Gruppen bis zu 15 Personen“ an Tankstellen und Skaterparks, auf Parkplätzen und an Parks berichtet. Insgesamt ein Dutzend solcher Partys nach Mitternacht habe das Polizeipräsidium registriert. Die Ermittler leiteten Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz ein. Die Freiburger Polizei zählte bis kurz nach Mitternacht etwa 50 Einsätze wegen möglicher Verstöße gegen die neue Rechtslage. Zumeist ging es um spielende oder feiernde Gruppen.

In Konstanz mussten Beamte am Samstagmorgen die Inhaber einiger Geschäfte aufklären, dass sie nun schließen müssen. Ein Polizeisprecher führte dies auch auf die Unsicherheit vieler Menschen über die neue Rechtslage zurück. Größere Gruppen hätten die Beamten nicht registriert. Da spiele das schlechte Wetter wohl eine Rolle.

In Freiburg wurde das kommunale Verbot überwiegend eingehalten, wie eine Polizeisprecherin sagte. Nur vereinzelt seien Jugendgruppen ermahnt worden, die verbotenerweise gemeinsam im Freien feierten.

Freiburg hatte am Donnerstagabend als erste deutsche Großstadt ein solches Verbot erlassen. Es trat in der Nacht zum Samstag in Kraft und soll zunächst für zwei Wochen gelten. Gruppen im öffentlichen Raum sind verboten. Lediglich alleine, zu zweit oder mit der Familie dürfen Menschen in Freiburg unterwegs sein. Auch Wege zur Arbeit, zum Einkaufen und Tanken sowie für Hilfstätigkeiten sind erlaubt.