Studentin verschleppt und vergewaltigt: Zwölf Jahre Haft

Von Von Eva-Maria Mester, dpa

dpa Lübeck. Er entführt, vergewaltigt und lässt sie dann auf einem Feldweg liegen. Dafür muss ein 43-Jähriger jetzt viele Jahre hinter Gitter. Die Verteidigerin ist mit dem Urteil nicht einverstanden.

Studentin verschleppt und vergewaltigt: Zwölf Jahre Haft

Der 43-Jährige beim Prozessbeginn im April. Foto: Georg Wendt/dpa

In einem reinen Indizienprozess hat das Landgericht Lübeck einen 43 Jahre alten Mann wegen der Entführung und Vergewaltigung einer Studentin zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

Das Gericht befand den Türken des versuchten Mordes, der Vergewaltigung und der Freiheitsberaubung für schuldig. Der Angeklagte hatte bis zum Schluss zu den Vorwürfen geschwiegen.

Der Mann hatte die 21 Jahre alte Medizinstudentin nach Auffassung des Gerichts im Oktober 2019 nach einer Party in seinen Transporter gezerrt und vergewaltigt. Anschließend ließ er sie gefesselt und geknebelt auf einem einsamen Feldweg bei Mönkhagen im Kreis Stormarn zurück.

„Er wollte, dass sein Opfer nicht gefunden wird. Deshalb hat er sie an einer so abgelegenen Stelle hilflos zurückgelassen“, sagte der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer, Christian Singelmann, in der Urteilsbegründung. „Hätte ein Zeuge die junge Frau nicht durch Zufall gefunden, wäre sie mit großer Wahrscheinlichkeit gestorben“, sagte der Richter.

Ein Autofahrer hatte die 21-Jährige entdeckt, als er an dem Feldweg anhielt, um zu urinieren. Er hatte ausgesagt, die Frau sei so fest gefesselt gewesen, dass sie sich kaum hätte bewegen können. „Pferde sind nicht so fest angebunden wie sie“, hatte er im Prozess ausgesagt.

Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die hatte allerdings lebenslange Haft wegen versuchten Mordes gefordert. „Mit dem Urteil bin ich aber insgesamt zufrieden. Die Kammer ist ja im wesentlichen unserer Argumentation gefolgt, nur bei den Rechtsfolgen ist sie zu einem anderen Ergebnis gekommen“, sagte Staatsanwalt Niels-Broder Greve.

Auch der Nebenklagevertreter Hans-Jürgen Förster, zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. „Es wird meiner Mandantin bei der Bewältigung dieses extremen Eingriffs in ihr Leben helfen“, sagte er. Die 21-Jährige hatte im Prozess ausgesagt, bereits wenige Tage nach der Entführung und Vergewaltigung wieder zur Uni gegangen zu sein und ihr Leben inzwischen auch wieder zu genießen.

Anders dagegen eine 26 Jahre alte Studentin, die bereits im September 2019 von dem 43-jährigen verschleppt worden sein soll. Sie hatte ausgesagt, noch immer unter der Tat zu leiden und aus ihrer damaligen Wohnung ausgezogen zu sein, weil sie es dort nicht mehr ausgehalten habe. „Das Gericht ist der Überzeugung, dass der Angeklagte sie nach einer Party in seine Gartenlaube verschleppt hat“, sagte Singelmann. Sie habe sich zwar selbst befreien können, doch der Angeklagte habe sie bis zu ihrer Wohnung verfolgt, wo ihr Freund ihn schließlich vertrieben habe, sagte der Richter.

Zu all den Vorwürfen hat der Angeklagte geschwiegen. Auch auf das Urteil am Freitag war keine Reaktion des 43-Jährigen zu erkennen.  „Mein Mandant hat mit einer Verurteilung gerechnet“, sagte seine Verteidigerin Kerstin Raber. Sie hatte eine Verurteilung wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung beantragt, jedoch kein konkretes Strafmaß gefordert.

Als Reaktion auf das Urteil kündigte sie Revision an. „Für die Vergewaltigung der Nebenklägerin durch meinen Mandanten gibt es aus meiner Sicht keinen Beweis“, sagte Raber. „Dieser Vorwurf stützt sich ausschließlich auf die Aussage der Geschädigten, die aber nicht unbedingt auf konkretes Erleben zurückgehen muss“, sagte Raber.