Der Sulzbacher Bahnhof liegt im Sanierungsgebiet. Für die Umgebung soll ein Mobilitätskonzept erstellt werden. Archivfoto: U. Gruber
Von Lorena Greppo
Sulzbach an der Murr. Die Sulzbacher Ortsmitte soll aufgewertet und die Lebens- und Wohnqualität gesteigert werden. Zu diesem Zweck wurde das Sanierungsgebiet „Ortskern II“ ausgewiesen. Wirklich neu ist dieses Förderprogramm nicht, denn bereits für den Zeitraum von 2006 bis 2018 wurden private Sanierungen im Ortskern mithilfe von Landeszuschüssen in Höhe von zwei Millionen Euro gefördert. Nicht nur die Gemeinde, sondern auch 27 private Eigentümer haben in diesem Zeitraum die Chance genutzt, ihr Gebäude zukunftsfit zu machen. Im Zuge der Sanierung wurden der Marktplatz und die Backnanger Straße umgestaltet und nahezu alle Gebäude am Marktplatz renoviert. Das Gerberareal gehört dazu, aber auch das alte Schulhaus Kleinhöchberger Straße 12 oder der Kindergarten Fischbachweg. Mit dem Ergebnis ist man in der Sulzbacher Gemeindeverwaltung sehr zufrieden. „Da haben wir viel erreicht“, sagt Hauptamtsleiter Michael Heinrich. Die Sulzbacher Ortsmitte sei nun viel offener und freundlicher und auch bei den privaten Vorhaben habe man viele schöne Projekte begleitet.
2019 hat das Land der Gemeinde schließlich mitgeteilt, dass sie nun für das neue Sanierungsgebiet Ortskern II einen Förderrahmen von 1,33 Millionen Euro bekommt. Damit kann die Aufwertung der Ortsmitte also fast nahtlos weitergehen. Die Kerninvestitionen seitens der Gemeinde sollen der Bahnhof und das Rathaus sein. „Das wird wohl in eine Art Wettbewerb übergehen“, sagt Heinrich. Beim Rathaus sei vor allem auch das Thema Barrierefreiheit im Fokus. Für den Bahnhof inklusive Vorplatz soll, so die Idee, ein Mobilitätskonzept mit Elektroladesäulen, Carsharing und Radstellplätzen entwickelt werden. Noch hält sich die Gemeinde hier alle Optionen offen. Das Bahnhofsgebäude befindet sich seit einigen Jahren im Besitz der Gemeinde, der Bau steht allerdings unter Denkmalschutz.
Die Resonanz der Bürger ist gut
Auch im neuen Sanierungsgebiet haben Privatpersonen wieder die Chance, die Modernisierungsmaßnahmen an ihren Gebäuden bezuschusst zu bekommen. Und auch dieses Mal scheinen die Sulzbacherinnen und Sulzbacher das Angebot gut anzunehmen. Eine hybride Informationsveranstaltung in der Festhalle und online war kürzlich gut besucht. Im Anschluss seien bereits fast zehn Beratungsgespräche vereinbart worden, so Heinrich. Dies ist der erste Schritt zur Teilnahme am Förderprogramm (siehe Infobox). „Die Resonanz ist gut.“ Auch bei der ersten Auflage des Förderprogramms sei die Teilnahme erfreulich gewesen. Es sei schließlich auch Sinn des Programms, dass Personen, die in einem älteren Wohnbestand leben, diesen herrichten können und dabei finanziell unterstützt werden. „Dafür sind die Mittel ja da.“ Um die 50 private Hauseigentümer könnten aktuell von den Landesmitteln profitieren.
Zur Verfügung gestellt werden Zuschüsse von bis zu 50000 Euro bei Vorhaben wie der Installation einer neuen Heizung, dem Einbau neuer Fenster, der Erneuerung der Elektroinstallation, der Verbesserung des Grundrisses, der Verbesserung der Belichtung oder Belüftung, der Umstellung auf regenerative Energien oder der Schaffung von Stellplätzen. Auch der Abbruch eines Gebäudes zur Neubebauung wird mit bis zu 100 Prozent der Kosten, aber maximal 50000 Euro gefördert. Als Förderzeitraum sind acht Jahre angesetzt, allerdings könne dieser verlängert werden, erklärt Heinrich. „Zum Beispiel, wenn noch Vorhaben vorgesehen sind“, führt er aus. Beim ersten Sanierungsgebiet Ortsmitte sei dies so gehandhabt worden.
Die Ziele des Sanierungsprogramms sind klar kommuniziert worden: die Stärkung und Belebung der Ortsmitte, die Sicherung und Erneuerung des Wohnbestands, die bauliche Erneuerung der Infrastruktur, die qualitätsvolle Neugestaltung der Platzsituation, die Neuordnung brachliegender und ungenutzter Flächen sowie die Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen mit dem Schwerpunkt gestalterischer sowie energetischer Maßnahmen.
Die Gemeinde Sulzbach bietet gemeinsam mit der LBBW Immobilien eine kostenlose Beratung für Eigentümer im Sanierungsgebiet. Darin wird auch der Umfang der geplanten Maßnahmen festgestellt.
Im Anschluss holen sich Eigentümer Angebote für die geplanten Sanierungsmaßnahmen ein. Handelt es sich um eine Baumaßnahme, für die ein Baugesuch notwendig ist, ist ein Architekt zu beauftragen, der die Planung mit der Gemeinde abstimmt, das Baugesuch vorbereitet und eine Kostenberechnung erstellt.
Nachdem die abgestimmten Unterlagen bei der Gemeinde eingereicht wurden, wird anhand der vorläufig ermittelten förderfähigen Kosten die genaue Höhe des Zuschusses errechnet.
Im Anschluss schließen die Eigentümer mit der Gemeinde eine Modernisierungs- beziehungsweise Ordnungsmaßnahmenvereinbarung ab. Darin werden Zuschusshöhe und die auszuführenden Baumaßnahmen genau geregelt. Somit haben die Privatpersonen einen Rechtsanspruch auf die Fördermittel.
Erst wenn die Vereinbarung getroffen ist, darf mit den Bauarbeiten begonnen werden. Rechnungen und Zahlungsnachweise werden bei der Gemeinde eingereicht.