Landtagswahl Baden-Württemberg

SWR-Debatte endgültig ohne FDP

Der SWR darf sein TV-Triell am 24. Februar ohne die FDP senden. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde zurück und sieht die Chancengleichheit durch eine weitere Sendung gewahrt.

SWR-Debatte endgültig ohne FDP

Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt: Die FDP darf vom SWR-Triell ausgeschlossen werden (Archivfoto).

Von red/epd

Die TV-Sendung „Die Debatte - wer überzeugt Baden-Württemberg?“ kann wie vom SWR geplant am 24. Februar nur mit den Spitzenkandidaten von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD stattfinden. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) habe die Beschwerde der FDP gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 12. Februar zurückgewiesen, teilte der VGH am Montag in Mannheim mit (Az: 1 S 306/26). Die Eilanträge der FDP zum „SWR-TV-Triell“ hatten somit auch in der zweiten Instanz keinen Erfolg. Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar.

Die Unterschiede in der politischen Bedeutung zwischen den eingeladenen Parteien und der FDP sind nach Auffassung des VGH so groß, dass sie die Nichtberücksichtigung des FDP-Spitzenkandidaten bei der Sendung rechtfertigen. Die Chancengleichheit der FPD sei durch ihre Teilnahme an der nachfolgenden zweiten zentralen Sendung der Vorwahlberichterstattung des SWR, „Die Wahlarena“, sichergestellt. Ferner liege der Debattensendung ein schlüssiges Sendungskonzept zugrunde, das eine Beschränkung der Teilnehmerzahl erfordere. Die AfD habe der Sender wegen des voraussichtlich „prägenden politischen Einflusses“ als gegebenenfalls größte Oppositionsfraktion berücksichtigt.

Weil nach Ansicht des VGH keine Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit vorliegt, hatten auch die weiteren Anträge der FDP auf Nichtbeteiligung der AfD und die Absage oder Vorverlegung der Sendung keinen Erfolg.