Der Anwalt von Schalke-Profi Moussa Sylla meldet sich im Fall des Hundes „Ghosty“ zu Wort – und erhebt schwere Vorwürfe gegen die Hundesitterin.
Moussa Sylla und Hund „Ghosty“
Von Philip Kearney
Neue Entwicklung im Fall des Hundes „Ghosty“ von Schalke-Profi Moussa Sylla. Nachdem die Westdeutsche Allgemeine Zeitung und die Bild berichtet hatten, dass der 25-jährige Franzose seinen angeblich illegal eingeführten American Bully Anfang Juni bei einer Hundesitterin zurückgelassen hatte und nach Wochen der Funkstille über einen Schalke-Mitarbeiter ausgerichtet haben soll, dass er „keine Verwendung“ mehr für das Tier habe –, hat sich nun der Anwalt von Sylla, Dylan Bourkab, zu Wort gemeldet und schwere Vorwürfe gegen die Berichterstattung und die Hundesitterin erhoben.
In einer Stellungnahme, die die Bild veröffentlicht hat, teilt der Anwalt mit: „Seit mehreren Tagen sind Herr Moussa Sylla und seine Familie Ziel einer Medienkampagne, die auf falschen, verzerrten und aus dem Zusammenhang gerissenen Informationen basiert.“ Ohne eine gründliche Überprüfung der Fakten durchzuführen, hätten die Medien unbegründete und manipulierte Anschuldigungen verbreitet, die von der Betreuerin des Hundes Ghost stammen, dessen richtiger Name Luffy sei.
Bourkab wirft der Hundesitterin vor: „Sie hat sich bewusst dafür entschieden, jeglichen Kontakt zur Familie Sylla abzubrechen, obwohl diese wiederholt darum gebeten hat, ihr Tier zurückzubekommen.“
Anwalt: „Ghost wurde niemals ausgesetzt“
Der Anwalt weiter: „Es muss unbedingt betont werden, dass Ghost niemals ausgesetzt wurde.“ Die Betreuerin halte den Hund sowie alle offiziellen Dokumente, die ihn betreffen, unrechtmäßig zurück, um in ungerechtfertigter Weise ihr Eigentumsrecht geltend zu machen. „Darüber hinaus hat dieselbe Betreuerin eine Geldsumme, getarnt als Spende an ihren Tierschutzverein, als Bedingung dafür verlangt, dass meine Mandanten ihren Hund zurückerhalten.“
Laut Bild soll der Hund, den die Sitterin nach mehreren Wochen der Betreuung aus Mangel an Zeit in einem Essener Tierheim abgab, einen neuen Namen bekommen, um ihn später besser vermitteln zu können.
Was Sylla betrifft, ist weiter unklar, ob der Schalke-Stürmer die notwendigen Papiere besitzt, die es braucht, um einen Listenhund, der Mischling „Ghosty“ aufgrund seines American-Staffordshire-Anteils ist, zu halten. Falls nicht, droht dem Franzosen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.