Täter zeigen sich reumütig

Angeklagte kommen mit Bewährungsstrafen davon – Körperverletzung unter Alkoholeinfluss

Das Amtsgericht in Backnang hat zwei Männer wegen Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilt. Beide waren nach einem Festbesuch unter Alkoholeinfluss aggressiv geworden.

Von Hans-Christoph Werner

BACKNANG. Zu nachtschlafender Zeit im August 2017: Ein Bus bringt etliche Besucher des Waldseefestes zurück nach Murrhardt. Die Fahrgäste aufgrund des Alkoholkonsums angeheitert. Das heißt – nicht nur. Ein 24-jähriger Maschinenbediener aus Oppenweiler und ein 27-jähriger Produktionsleiter aus Murrhardt sind eher aggressiv gestimmt. Die Blicke eines Mitreisenden zu den beiden Herren missfallen. Das Kosewort „Wichser“ verwendend, fragen sie sich, was der andere „so behindert gucken würde“. So entzündet sich ein verbaler Disput. Da reicht es einem der aggressiv Gestimmten. Er versetzt einem 22-jährigen Dachdecker einen Faustschlag ins Gesicht. Andere Fahrgäste versuchen, die Sache zu entschärfen, aber da ist man auch schon am Bahnhof Murrhardt angekommen. Auf dem Bussteig geht es weiter. Der Maschinenbediener ist es, der eine 19-jährige medizinische Fachangestellte mit solcher Wucht gegen eine Plakatwand schleudert, dass diese ein Schleudertrauma und eine Gehirnerschütterung davonträgt.

Der jüngere der beiden Angeklagten räumt die Sache vor dem Amtsrichter ein. Eine Flasche Wodka und fünf Bier habe er getrunken. Aber er sagt auch, dass es ihm leidtut und er sich bei den Geschädigten entschuldigen möchte. Der Ältere tut es ihm gleich. Infolgedessen wird die Vernehmung von ursprünglich neun Zeugen auf zwei beschränkt. Der geschädigte Dachdecker erscheint und schildert nochmals den Hergang. Auch er war alkoholisiert. Den Faustschlag ins Gesicht erhielt er völlig unvermittelt. Der Täter, der Maschinenbediener, entschuldigt sich und bietet finanzielle Entschädigung an. Und um es nicht nur beim Vorsatz zu belassen, überreicht der Rechtsanwalt des Angeklagten 300 Euro an den Dachdecker. Dieser hat gegenüber dem Angeklagten nichts geltend gemacht. Entschädigung wie Entschuldigung nimmt der Dachdecker an. Genauso ergeht es der medizinischen Fachangestellten. Nach der Schilderung des Geschehens entschuldigt sich der Maschinenbediener auch bei ihr. Weil sie gravierendere Folgen davonzutragen hatte, werden ihr nebst Entschuldigung 400 Euro angeboten. Auch sie nimmt beides an.

Staatsanwältin würdigt

Geständnis und Entschuldigung

In ihrem Plädoyer würdigt die Staatsanwältin sowohl Geständnis wie gezahlte Entschädigung und Entschuldigung des älteren Angeklagten. Ein solcher Täter-Opfer-Ausgleich führe zur Milderung des Strafrahmens. Misslich nur, dass der Angeklagte wegen einer vorausgegangenen Sache, bei der er eine ehemalige Freundin genötigt hatte, unter Bewährung stand. Sie fordert eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten, die allerdings unter etlichen Auflagen zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Darunter auch eine Geldzahlung. Der jüngere Angeklagte war beim Vorfall weniger beteiligt. Auch er hat sich entschuldigt. Aber vier Eintragungen im Bundeszentralregister liegen gegen ihn vor. Er soll mit vier Monaten auf Bewährung davonkommen. Unter den Auflagen auch eine Geldzahlung.

Der Rechtsanwalt des Ersteren verweist nochmals auf den Täter-Opfer-Ausgleich. Die Geldzahlungen seines Mandanten an die Opfer seien mehr als angemessen. Eine nochmalige Geldzahlung, wie von der Staatsanwältin gefordert, hält er für nicht angebracht. Das Strafmaß will er auf vier Monate beschränkt wissen. Mit diversen Auflagen erklärt er sich einverstanden.

Der Rechtsanwalt des Zweiten kann sich kurzfassen. Das Wesentliche sei bereits gesagt. Sein Mandant sei bei dem Geschehen der Unbeteiligtere gewesen. Zwei Monate auf Bewährung wird als eine ausreichende Strafe erachtet.

Der Richter bleibt bei seinem Urteilsspruch unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Der Maschinenbediener erhält fünf Monate, der Produktionsleiter drei Monate Gefängnis auf Bewährung. In beiden Fällen wegen Körperverletzung. Die beiden Angeklagten hätten Glück gehabt, dass das gemeinschaftliche Auftreten der beiden von der Staatsanwaltschaft nicht als gefährliche Körperverletzung gewertet wurde. Hier beginne die Mindeststrafe bei sechs Monaten. Beide Angeklagten stehen fortan für drei Jahre unter Bewährung und ihnen wird ein Bewährungshelfer zugeteilt. Ferner haben sie ein Anti-Aggressions-Training zu absolvieren. Eine Geldauflage habe sich durch die freiwillig geleisteten Entschädigungszahlungen bei dem älteren Angeklagten erübrigt.

Der Jüngere hat allerdings 1000 Euro zu berappen. Er verdient auch deutlich mehr als der Mittäter. Durch ihre Entschuldigung bei den Opfern hätten die Beschuldigten alles richtig gemacht. In der Bewährungszeit dürfe jetzt allerdings nichts mehr vorkommen, sonst könnten sich beide „Führerschein oder Job in die Haare schmieren“. Gegenüber dem jüngeren Angeklagten wurde der Richter besonders deutlich. Er hatte zugegeben, dass er zwei- bis dreimal die Woche zur Entspannung einen Joint rauche. Würde er auch nur mit einer kleinen Menge Marihuana in der Tasche erwischt, wäre er dran. „Ich habe“, so der Richter, „keine Lust, Ihre Bewährung zu widerrufen.“ Möge er’s gehört haben.