Taxifahrer sagt vor Gericht aus

Verhandlung im Fall des renitenten Fahrgasts geht weiter

Taxifahrer sagt vor Gericht aus

Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte muss sich ein Mann vor Gericht verantworten. Bei einer Taxifahrt war er renitent geworden. Symbolfoto: Fotolia, R. Tavani

BACKNANG (hcw). Zur Angelegenheit eines Taxigasts, der sich durch sein Verhalten ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte einhandelte (wir berichteten), sagte nun der Taxifahrer aus. Die Amtsrichterin hatte die Vernehmung des Zeugen am ersten Verhandlungstag aus sprachlichen Gründen abgebrochen. Jetzt stand eine Dolmetscherin zur Verfügung.

An einer Kneipe in der Stadt hatte der Taxifahrer den Fahrgast, einen 57-Jährigen, aufgenommen. Bedauerlicherweise bestand von Anfang an Unklarheit über das Reiseziel des angetrunkenen Fahrgasts. Der Taxifahrer fuhr dann bis zu einer Tankstelle am Stadtrand und hielt. Dem Fahrgast war zwischenzeitlich Stuttgart als mögliches Ziel gekommen. Der Taxifahrer allerdings hegte Zweifel an der Zuverlässigkeit seines Kunden. So änderte der Chauffeur seine Meinung. Die Stuttgart-Fahrt sei nur mit Vorkasse möglich. Ansonsten: Aussteigen bitte! Jetzt stellte der Fahrgast auf stur. Standhaft weigerte er sich, das Gefährt zu verlassen. Stuttgart bitte! Und Vorkasse? Kommt nicht infrage! Der Taxler telefonierte mit seinem Chef, reichte das Telefon sogar dem Fahrgast. Aber das änderte dessen Meinung nicht. Er bestand auf der Fahrt nach Stuttgart. Und weil er diese Fahrt nicht bekam, weigerte er sich, auszusteigen. Daraufhin rief der Chef des Beförderungsbetriebs die Polizei. Vier Polizeibeamten hatten reichlich damit zu tun, den widerständigen Fahrgast aus dem Fahrzeug zu holen. Gezielte Schläge und Pfefferspray kamen zum Einsatz. Der Fahrgast trug etliche Blessuren davon.

Anfang August, so ein Antrag des Verteidigers des Angeklagten, sollen die Tankstellenmitarbeiter als Zeugen vernommen werden. Die Aufnahmen der Überwachungskamera der Tankstelle, so war schon am ersten Verhandlungstag bedauerlicherweise festgestellt worden, stehen zur Aufhellung des Geschehens nicht zur Verfügung.