Mit der Geschwindigkeitsbegrenzung reagiert die Stadt auf Forderungen, den Verkehrsknoten in der Stadtmitte für Fußgänger sicherer zu machen.
Über Nacht sind neue Schilder am Olgaeck aufgestellt worden.
Von Christine Bilger
Stuttgart - Fuß vom Gas am Olgaeck: Dort gilt nun Tempo 30. Damit will die Stadt Stuttgart die Ecke sicherer machen, an der es 2. Mai einen tödlichen Unfall gab. Die Schilder wurden in der Nacht zum Donnerstag aufgestellt, mit sofortiger Wirkung gilt nun das neue Tempolimit, und zwar auf der Charlottenstraße und auf der Olgastraße.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung war Anfang Juli beschlossen worden. Möglich ist das Tempolimit an dieser Stelle durch eine noch recht junge Regelung in der Straßenverkehrsordnung. Demnach ist auch an einer innerorts verlaufenden Bundesstraße, wie es die Charlottenstraße als B 27 (weiter oben Hohenheimer Straße) ist, möglich, wenn dort Schulwege verlaufen.
Das ist im Bereich vom Charlottenplatz entlang der Charlottenstraße bis zur Einmündung der Alexanderstraße sowie entlang der Olgastraße und der Alexanderstraße der Fall. Hier gehen Kinder zur Schule, wenn sie die Jakobschule oder die Galileo Grundschule besuchen. Als der Beschluss im Juli fiel, hieß es, das Tempolimit solle „bald“ kommen. Nun hat es wenige Tage vor Beginn des neuen Schuljahres am kommenden Montag geklappt. Aufwendig sei die Umstellung der Ampelanlage gewesen.
Am Olgaeck war am Abend des 2. Mai ein Autofahrer mit einer Mercedes G-Klasse in die Haltestelle gerast. Die dort wartenden Menschen wurden von dem schweren Wagen erfasst und einige auch überrollt. Eine Frau starb an den schweren Verletzungen, die sie dabei erlitt. Sieben weitere Personen, darunter auch Kinder, wurden verletzt. Nach dem Unfall wurden viele Forderungen laut, die Ecke sicherer zu gestalten. Auch, weil es nicht der erste schwere Unfall an dieser Stelle war. Die Stadt will eine Studie erstellen lassen, wie und ob der komplexe Verkehrsknotenpunkt mit Stadtbahn, Fuß-, Rad- und Autoverkehr sicherer gestaltet werden kann.
Mit der Mitteilung zur Einführung des Tempolimits liefert die Stadt ein Detail, das so bislang noch nicht bekannt war. In der Bekanntmachung heißt es, bei dem Unfall im Mai sei keine überhöhte Geschwindigkeit ursächlich gewesen. Das sei noch kein Ergebnis zur Ursache des Unfalls, stellen der Pressesprecher Harald Knitter und Stefanie Ruben, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft klar. Es sei eine erste Einschätzung gewesen, die bereits Anfang Juni übermittelt worden war. Trotz dieser Erkenntnis kam „eine Expertengruppe unter Beteiligung aller für die Verkehrssicherheit zuständigen Stellen bei der Stadt und dem Land Baden-Württemberg das Reduzieren der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich auf 30 Kilometer pro Stunde“ zu empfehlen. Eine genaue Aussage dazu, wann das Gutachten abschließend vorliege, sei noch nicht möglich, sagte Stefanie Ruben von der Staatsanwaltschaft auf Anfrage unserer Zeitung.