Thomas Hornauer verliert vor Gericht

Das Landgericht weist eine 300000-Euro-Klage des Bürgermeisterkandidaten gegen den Zeitungsverlag Waiblingen ab

Thomas Hornauer verliert vor Gericht

Im Königsmantel trat Thomas Hornauer beim Welzheimer Bürgermeisterwahlpodium im Februar 2018 auf. Archivfoto: ZVW/B. Büttner

Von Peter Schwarz

PLÜDERHAUSEN/STUTTGART. 309400 Euro Honorar: Diesen Betrag versuchte Thomas Hornauer vom Zeitungsverlag Waiblingen einzuklagen – als Gage für drei Auftritte als Bürgermeisterkandidat bei ZVW-Podiumsdiskussionen. Das Landgericht Stuttgart hat die Klage nun abgewiesen.

Jeweils 75000 Euro plus Mehrwertsteuer für seine Teilnahme an Wahlkampfpodien im Jahr 2018 in Welzheim, Urbach und Remshalden, dazu weitere 40000 Euro, weil er im Livestream zu einer der Veranstaltungen zu sehen war: Diese Gagenforderung wollte Hornauer nachträglich vor Gericht durchsetzen; zusammengezählt: 309400 Euro. Im Juli kam es deshalb zu einer Verhandlung am Landgericht Stuttgart. 75000 Euro netto oder 89250 Euro brutto pro Auftritt? Das, erläuterte Hornauer vor Gericht, möge „dem gemeinen Bürger“ auf den „ersten Blick viel vorkommen“ – in Wahrheit sei es „sehr wenig“. Begründung: „Der Dalai Lama verlangt auch 70000 Euro – und da haben Sie nur seine Heiligkeit.“ Er, Hornauer, hingegen, sei „königliche Heiligkeit“, „Unternehmer“, „Medienfachmann“ und „Show-Act“ in „Personalunion“.

Der Zeitungsverlag Waiblingen hatte allerdings nie Gage in Aussicht gestellt – im Gegenteil. Als Hornauer Anfang 2018 in Plüderhausen erstmals um ein Bürgermeisteramt kandidierte, vom Verlag zur dortigen Podiumsdiskussion eingeladen wurde und 75000 Euro forderte, signalisierte die Zeitung: Honorar gebe es bei solchen Veranstaltungen grundsätzlich nicht. In Plüderhausen setzte Hornauer sich deshalb aus Protest nicht auf die Bühne, sondern in den Saal. Er hätte doch, begründete er vor Gericht, „Ehre und Würde verloren“, wenn er bei einer Veranstaltung, die der „einseitige Zeitungsverlag, der untreue Zeitungsverlag“ ausrichtet, unentgeltlich aufgetreten wäre. Als Hornauer im Lauf des Jahres 2018 dann auch noch in Welzheim, Urbach und Remshalden antrat, lud ihn der Zeitungsverlag dort ebenfalls zu den Vorstellungen ein.

An diesen drei Terminen nahm Hornauer auf dem Podium teil – danach erhob er seine Honorarforderung. Hornauers Anwalt erklärte vor Gericht: Der Zeitungsverlag habe, obwohl er seit der Plüderhausener Premiere wusste, dass Hornauer Gage will, den Kandidaten zu drei weiteren Veranstaltungen geholt – und sei damit „konkludent auf das Ansinnen eingegangen“.

Hornauer: „Ich habe mich seinerzeit auf Tournee befunden“

Laiendeutsch ausgedrückt: Der Verlag soll damit stillschweigend Hornauers Wünsche akzeptiert haben. „Nach Aktenlage“ stelle sich das aber anders dar, widersprach ZVW-Anwalt Thomas Lang: Der Zeitungsverlag habe seine Weigerung, Gage zu zahlen, nie „revidiert“. Richter Bernd Rzymann versuchte, die „harten Fakten“ zu ergründen: Dass Hornauer, als er in Plüderhausen Gage wollte, eine „Ablehnung bekommen“ habe, sei ja eindeutig – habe es denn danach Gespräche gegeben, in denen der Verlag „Doch, wir bezahlen“ angedeutet habe? Hornauer antwortete: „Da wurde dann nicht mehr darüber geredet. Ich gehe aber natürlich davon aus, dass mir meine Gage bezahlt wird.“ Hornauers Anwalt setzte nach: Bei Hornauers Kandidaturserie für diverse Bürgermeisterämter habe es sich um eine „Art von Tournee“ gehandelt, und die Kandidatenvorstellungen seien „Show-Veranstaltungen“ gewesen – mit Hornauer, einer „populären und durchaus polarisierenden Person“, die „sehr viel Aufmerksamkeit erregt“, als „Zugpferd“. Hornauer habe sich „besondere Mühe gegeben, den Erwartungen dieser Show zu entsprechen“, und sei deshalb in seinem „Königsmantel“ aufgetreten. In der Tat, er habe sich seinerzeit auf „Tournee“ befunden, bestätigte Hornauer. Der Zeitungsverlag aber missachte „meine königliche Heiligkeit“. Richter Rzymann hörte sich all das mit beeindruckender Gelassenheit an und sprach schließlich: „So. Dann Dankeschön.“

Jetzt die Entscheidung. „Die Klage wird abgewiesen.“ Bereits vor der ersten Wahlkampfveranstaltung in Plüderhausen sei Hornauer „deutlich gesagt“ worden, dass die Zeitung seinem „Ansinnen nicht entsprechen“ werde. Damit „musste jedem teilnehmenden Kandidaten klar sein“, dass es für so einen Auftritt kein Geld gebe. Auch aus der Tatsache, dass Hornauer in einem Livestream zu sehen war, ergebe sich kein Anspruch. Es sei „nicht erkennbar“, dass Hornauer „urheberrechtlich geschützte Leistungen“ erbracht habe. Die Übertragung habe schlicht Hornauers „Teilnahme“ dokumentiert – wie „bei allen anderen“ Bewerbern. Im Übrigen: „Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.“ Hornauer muss nun nicht nur den eigenen Anwalt bezahlen, sondern auch den des Zeitungsverlags Waiblingen.